Weiterbildung im Fach Evangelische Religionslehre - Vocatio -
Adressaten und Voraussetzungen
Die Weiterbildung im Fach Evangelische Religionslehre wird Lehrkräften angeboten, die für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Förderschulen qualifiziert sind (2. Staatsexamen), bisher aber keine bzw. keine abgeschlossene theologisch-religionspädagogische Ausbildung erhalten haben.
Für eine kirchliche Bevollmächtigung (Vocatio) im Fach Evangelische Religionslehre müssen sie der Evang.-Luth. Kirche in Bayern oder einer anderen Gliedkirche der ACK (Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen) angehören und bereit sein, den Religionsunterricht nach dem evang.-luth. Bekenntnis zu erteilen. Im Anmeldeverfahren ist ein Gespräch über die Motivation, Religionsunterricht zu erteilen, zu führen.
Ort und Dauer
Die gesamte Weiterbildung wird innerhalb von drei Schuljahren im RPZ Heilsbronn durchgeführt. Die zweijährige Seminarzeit besteht aus vier Seminarwochen (davon finden zwei in den Ferien statt) und aus drei Seminarwochenenden. Wenn möglich im Schuljahr nach Abschluss der zweijährigen Seminarzeit, nehmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem selbst gewählten Wochenlehrgang beim Institut für Lehrerfortbildung teil. Die Seminarzeit begleitend werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Religionsunterricht besucht.
Ausbildungsziele
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Weiterbildung erwerben folgende Qualifikationen:
- Fähigkeit, an Grund-, Haupt- oder Förderschulen das Fach Evangelische Religionslehre verantwortlich zu unterrichten
- Bereitschaft, sich auf religiöse Lernprozesse einzulassen und über die Bedeutung des christlichen Glaubens für den Einzelnen, für Gesellschaft und Kirche nachzudenken
- Einblick in Bedingungen und Faktoren, die die Entwicklung religiöser Einstellungen, Haltungen und Vorstellungen beeinflussen
- Fähigkeit zum sachgemäßen Umgang mit der biblischen Überlieferung, mit den Grundsymbolen des christlichen Glaubens, mit Themen der Kirchengeschichte und mit Aussagen anderer Religionen und Weltanschauungen
- Kenntnis wichtiger Ergebnisse der Fachwissenschaft (Theologie und Religionspädagogik), um den Anforderungen des schulischen Alltags im Fach Evangelische Religionslehre gerecht zu werden
- Fähigkeit, den Beitrag des christlichen Glaubens zur Gestaltung der Welt auf die Lebenssituation der Schüler und Schülerinnen zu beziehen
- Verständnis für kreative Formen des Umgangs mit biblischen Texten, mit Liedern und religionspädagogischen Medien.
Inhalte
Die Inhalte werden abgeleitet von den Lehrplänen für den Evangelischen Religionsunterricht an Grund-, Haupt- und Förderschulen; sie orientieren sich an den theologischen Disziplinen: Biblische Theologie, Kirchengeschichte, Systematik/Ethik, Religionswissenschaft und Religionspädagogik. Die einzelnen Themen werden so erarbeitet, dass Fragen und Herausforderungen der Lebenswirklichkeit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern mit dem Anspruch von Theologie und Religionspädagogik ins Gespräch gebracht werden. Dabei spielen mitgebrachte religiöse Einstellungen, Begabungen und Fähigkeiten sowie berufliche Erfahrungen und methodisch-didaktische Kompetenzen eine wichtige Rolle.
Anträge
Die Teilnahme an der Weiterbildung ist - mit dem enstprechenden Formular (s.u.) - über das zuständige Dekanat und das RPZ Heilsbronn beim Landeskirchenamt zu beantragen. Mit der Einberufung und nach Vorliegen aller Unterlagen erhalten die Antragsteller eine befristete Bevollmächtigung im Fach Evangelische Religionslehre für die Zeit der Weiterbildung.
Bevollmächtigung
Die unbefristete Bevollmächtigung - Vocatio - erteilt der Evang.-Luth. Landeskirchenrat.
Kosten
Die Kosten der Weiterbildung trägt die Evang.-Luth. Kirche in Bayern. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst erteilt für jeweils eine Woche (5 Tage) pro Schuljahr Dienstbefreiung (KMS vom 07.10.91, Az IV/9-S7022/3-4/110 514).
Bei den Aufenthalten im RPZ ist von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Eigenbeteiligung von 6,40 Euro pro Tag zu zahlen.

Krisenintervention an Schulen