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Auftrag und Ziel

Die kirchliche Arbeit mit Heranwachsenden gründet im Auftrag und der Zusage Jesu Christi: ”Mir ist gege­ben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum ge­het hin und machet zu Jüngern alle Völker: Tau­fet sie auf den Namen des Vaters und des Soh­nes und des Hei­li­gen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befoh­len habe. Und siehe ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt En­de.” (Mt. 28,18-20).
Die Arbeit mit Konfirmanden und Konfirmandinnen nimmt die alt­te­stamentliche Tradition auf: “Wenn dich heute oder morgen dein Kind fragen wird: Was bedeu­tet das? sollst du ihm antworten ...” (2. Mose 13,14).
Die christliche Gemeinde nimmt diesen Auftrag wahr, indem sie ge­taufte und nichtge­taufte Jugendliche ein­lädt, gemeinsam zu fra­gen und zu entdecken, was das Evangelium von Jesus Chri­stus bedeu­tet: “Prüft alles und das Gute behaltet.” (1. Thess. 5,21).
Dazu ist es nötig, daß die Jugendlichen
·  mit ihren aktuellen Lebensfragen zu Wort kommen,
·  Inhalte des christlichen Glaubens auf ihre Lebensfra­gen bezie­hen lernen,
·  Orientierung im Glauben finden, eigene Formen von Spirituali­tät entdecken und
   entwickeln können,
·  partnerschaftliche Begleitung erfahren und Gemein­schaft mit Gleichaltrigen und
   Erwachsenen erleben,
·  Menschen begegnen, die sich dem Glauben und der Kirche ih­rer eigenen Konfession
   und anderer Konfes­sionen verbunden wis­sen,
·  Kirche als Ort erleben, wo sie willkommen sind und als Teil der Gemeinde verstanden,
    anerkannt und her­ausgefordert werden,
·  Gemeinde mitgestalten können,
·  Möglichkeiten finden, Verantwortung für Gottes Welt und seine Ge­schöpfe
   wahrzunehmen.

A 1 Die Konfirmanden und Konfirmandinnen

Zur Vorbereitung auf die Konfirmation sollen nach wie vor Ju­gendli­che im Alter zwischen 12 und 14 Jahren ein­geladen wer­den. Gerade in diesem Alter ist eine Be­glei­tung durch die Ange­bote der Konfir­man­denarbeit wichtig. Jugendli­che su­chen nach Orientierung und Identität, nach Klarheit und Ein­deutig­keit. Sie sollen in der Konfir­mandenarbeit die Möglich­keit bekommen, auf dem Hintergrund des Evangeliums nach sich selbst, den anderen und nach Gott zu fragen und be­zie­hungs­fähig zu werden.

A 2 Konfirmanden und Konfirmandinnen mit individuellen oder sozialen Lebenserschwernissen

Zu­spruch und Verheißung der Taufe werden für Men­schen mit indivi­duellen oder sozialen Lebenserschwer­nissen dort erfahr­bar, wo sie zusammen mit anderen in der Gemeinde Jesu Christi Ge­bor­genheit, Freude, Be­gleitung und Hilfe erle­ben. Ihre Konfirma­tion ist zei­chenhafter Beitrag der christli­chen Gemeinde zur Inte­gration von Menschen mit besonde­ren Lebenser­schwernissen in unserer Gesellschaft. Dabei wird es je nach der Schwere der Be­lastung sowie der jeweili­gen Le­bens- und Schulsituation der be­treffenden Jugendli­chen ver­schie­dene Mög­lich­keiten der Integra­tion ge­ben.

A 3 Ältere Jugendliche und Erwachsene

Bisweilen kommt es vor, daß ältere Jugendliche und Erwach­sene den Wunsch äußern, konfir­miert zu wer­den. Das ist möglich nach einer Vorbereitung, deren Form mit ih­nen abzu­sprechen ist. Ihre Konfir­mation kann gemeinsam mit den Konfirmanden und Konfir­mandin­nen eines Jahrgangs gefei­ert werden oder im Rahmen ei­ner anderen gottesdienstlichen Feier der Gemeinde stattfinden.

A 4 Die Eltern und Paten

Es ist wichtig, Mütter und Väter in die Konfirmanden­arbeit einzu­be­ziehen. Sie sind wesentliche Bezugsper­sonen der Ju­gendli­chen. Als  Gemeindemitglieder mit eigenen Gaben und Möglich­keiten, Fragen und Pro­blemen leisten sie einen ei­genständigen Beitrag zu Glauben und Leben der Gemeinde.
In der Arbeit mit Eltern ist ihre jeweilige Einstellung zu Glaube und Kirche zu beachten. Diese Einstellungen prägen zum Teil auch die Konfirmanden und Konfir­mandinnen.
Gespräche mit Müttern und Vätern zur Konfirman­denarbeit und zu Fragen des christlichen Lebens im Rahmen von Besu­chen und El­ternabenden sind feste Bestandteile der Arbeit mit Konfirman­den und Konfir­mandinnen.
Auch die Paten und Patinnen sollen - so weit es mög­lich ist - in die Begleitung der Konfirmanden und Konfirmandinnen mit einbe­zogen werden.

A 5 Die Kirchengemeinde und ihre Mitarbeitenden

5.1 Die Kirchengemeinde
Die Arbeit mit Konfirmanden und Konfirmandinnen gehört zu den Aufgaben einer Kirchen­gemeinde und steht in Verbin­dung mit an­deren Arbeitsbereichen. Wenn die Kir­chenge­meinde einen Schwerpunkt in der Konfirmanden­arbeit setzt, bieten sich vielfäl­tige Chan­cen der Gemeindeentwick­lung.

5.2. Pfarrer und Pfarrerinnen
Die Konfirmandenarbeit gehört zu den Grundaufgaben des Ge­mein­depfarrers oder der Gemeindepfarrerin. Weitere hauptberuf­liche, neben- und ehren­amtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollen nach Möglich­keit mit dem zuständigen Pfarrer oder der zu­ständigen Pfarrerin zusammen­arbeiten.

5.3 Diakone und Diakoninnen, Religionspädago­gen und Religionspäd­ago­gin­nen, Sozialpädagogen und Sozialpädagogin­nen und andere
Insbesondere den pädagogisch-theologischen Mitar­bei­tern und Mit­arbeiterinnen der Gemeinde (wie Dia­kone und Diako­ninnen, Religi­onspädagogen und Re­ligion­spädagoginnen, Sozialpädago­gen und Sozial­pädago­ginnen u.a.) sollen nach Absprache und im Rahmen ih­rer Dienstordnung Aufgaben in der Konfir­mandenar­beit übertragen werden. Es ist sinnvoll, auch die Kir­chenmusiker und Kirchenmusikerinnen in die Konfir­mandenarbeit mit einzubezie­hen.

5.4 Ehrenamtlich Mitarbeitende
Ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (konfirmierte Ju­gend­liche, erwachsene Gemeindemit­glieder, Konfirmande­neltern und -pa­ten u.a.) sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Aufgaben in der Kon­fir­mandenarbeit wahrnehmen. Dadurch wird sichtbar, daß Konfir­mandenarbeit Aufgabe der ganzen Ge­meinde ist.

5.5 Aus- und Fortbildung
In der Aus- und Fortbildung hauptberuflicher und ne­benamtli­cher Mitarbeiter und Mitarbei­terinnen ist Konfirmandenarbeit ein un­verzichtbarer Bestandteil. Die Begleitung und Bildung ehrenamtli­cher Mitarbeiter und Mitarbeite­rin­nen erfolgt auf Gemeindeebene, vor allem in Form der gemeinsa­men Vor- und Nachbe­spre­chun­gen. Die Aus- und Fortbildung Eh­ren­amtli­cher ist Aufgabe von Gemeinde und Dekanatsbezirk. Das Reli­gion­spädagogische Zen­trum Heilsbronn bietet dazu entspre­chendes Ma­terial, Beratung, Kurse und Beglei­tung an.

A 6 Verantwortung für die Konfirmandenarbeit

Die Arbeit mit Konfirmanden und Konfirmandinnen geschieht un­ter der gemeinsamen Verantwortung des Kirchenvorstandes und des zuständigen Pfarrers oder der zuständigen Pfarrerin bzw. der Pfarrer und Pfarre­rinnen, sowie der nach ihren Dienstordnungen zustän­di­gen hauptberuflichen Mitarbeitern und Mitarbeite­rin­nen und der neben- und eh­ren­amtlich Mitarbeiten­den.
Wichtig ist des­halb ein regelmäßiger - min­destens ein­mal pro Jahr stattfindender - Austausch im Kirchen­vor­stand über die Arbeit mit den Konfir­manden und Konfirmandinnen der Gemeinde. In diesen Aus­tausch sollen alle in der Konfirmanden­arbeit aktiv Beteiligten ein­bezogen werden.
Entscheidungen über die Form und Gestaltung der Kon­firman­denarbeit der Gemeinde werden von den in der Konfir­manden­ar­beit Tätigen im Zusammenwirken mit dem Kirchenvorstand getrof­fen. In Fällen, in denen es nicht zu einvernehmlichen Lösun­gen kommt, ver­mit­telt der zuständige Dekan oder die zuständige De­kanin.
Mütter und Väter sind verantwortlich für den Weg ih­rer Kinder. Sie sind bei wesentlichen Entscheidungen von den Verantwortlichen für die Konfirmandenarbeit mit einzubeziehen.

A 7 Inhalte und Themen

Christlicher Glaube kann wachsen, wenn das Evange­lium mit der Situation der Jugendlichen in Zusammen­hang gebracht und als Befreiung und Orientierung er­lebt wird.
Deshalb sind
· die Lebenswelt,
· die Erfahrungen und
· die Fragen
der Konfirmanden und Konfirmandinnen Ausgangs- und Zielpunkt aller zu behandelnden Inhalte und The­men.
· Taufe,
· Abendmahl,
· Beichte,
· Glaubensbekenntnis,
· Gebet,
· Ge­bote und
· Feste des Kirchenjahres
sollen den Konfirmanden und Konfirmandinnen als Antwort und An­gebot des christlichen Glaubens auf zentrale Lebensfragen be­geg­nen und sind feste Be­standteile der Konfirmandenarbeit.

Auf einem Lernweg, der geprägt ist von den Vorstel­lungen, Fra­gen und Interessen der Konfirmanden und Konfirmandinnen und von den Themen, Fragen und Antworten des christlichen Glau­bens, sollen sich die Konfirmanden und Konfirmandinnen
· das Vaterunser,
· das Glaubensbekenntnis,
· den Auftrag zur Taufe,
· die Einsetzungsworte zum Abendmahl und
· ein bis drei Psalmen
aneignen und einüben. Die Konfirmanden und Konfir­mandinnen kön­nen weitere Texte aus Bibel und Ge­sangbuch, ältere und neuere Lieder und Gebete, ken­nenlernen und dabei auch lernen, mit Bibel und Ge­sangbuch um­zugehen.
Sie sollen diese Inhalte in Andachten und Gottesdien­sten im Ab­lauf und bei den Festen des Kirchenjahres, in Tauf-, Abendmahls- und Beichtfeiern - einüben und damit deren Bedeutung für die Praxis christlichen Glaubens er­leben.
· Gottesdienst,
· diakonisches Handeln und
· gemeinsames Leben
sollen erlebt und bedacht werden.

A 8 Organisation

8.1 Freiwilligkeit und Verbindlichkeit
Konfirmandenarbeit ist in dem Spannungsfeld zwi­schen Freiwillig­keit und Ver­bindlich­keit zu gestalten.
Die Anmeldung zum Konfirmanden­kurs durch die Er­ziehungsbe­rech­tigten und den Konfirmanden bzw. die Konfirmandin ge­schieht frei­wil­lig. Voraussetzung ist die Entscheidung des Konfir­manden bzw. der Konfir­mandin.
Wo es dar­über zu Spannungen oder Konflikten zwi­schen Jugend­lichen und ih­ren Eltern bzw. Erziehungs­berechtigten kommt, soll in einem klären­den Ge­spräch die Bedeutung der persönlichen Entscheidung des bzw. der Jugendlichen betont werden. Wenn Jugendliche sich gegen die Teilnahme am Konfirmandenkurs ent­scheiden, muß ihre Entscheidung respektiert werden.
Verbindlichkeit bedeutet, daß mit den Konfirmanden und Konfir­man­dinnen klare und verläßliche Vereinba­rungen getrof­fen wer­den. Sie müssen zu Beginn der Konfirmandenzeit wissen, wor­auf sie sich ein­las­sen und einstel­len müssen.
Für die einzelnen Kurselemente während der Konfir­man­den­zeit kön­nen Freiwilligkeit und Verbindlichkeit unter­schiedlich verteilt sein.

8.2 Alter der Konfirmanden und Konfirmandinnen
Die Einladung zum Konfirmandenkurs erfolgt grund­sätzlich im Al­ter zwischen 12 und 14 Jahren. Bei der Konfirmation sind die Ju­gendli­chen also in der Regel zwischen 13 und 15 Jahren alt.

8.3 Zurückstellung von der Konfirmation
Treten in einem Konfirmandenkurs durch das Verhal­ten eines oder mehre­rer Mit­glieder belastende Kon­flikte auf, so sind diese Konflikte im klärenden Ge­spräch zu bearbeiten. Das Umfeld der Konfirmanden und Kon­firmandinnen ist mit einzube­zie­hen.
Führt das klärende Gespräch zu keiner befriedi­genden Lö­sung, kön­nen Konfirmanden und Konfirman­dinnen vom laufenden Kon­fir­man­denkurs und dem Konfirma­tionsgottes­dienst zurückgestellt wer­den, sofern die rechtlichen Voraussetzungen (siehe Teil B) ge­geben sind. Vor einer Entscheidung dar­über muß in jedem Fall (noch ein­mal) ein Gespräch mit den Konfirman­den, ihren Eltern oder Erzie­hungsbe­rechtigten stattfin­den. Die Entscheidung über die Zurückstel­lung trifft in je­dem Einzelfall der zu­ständige Pfarrer bzw. die Pfar­rerin in Ab­sprache mit den in der Konfirmandenarbeit Mitar­beitenden und im Benehmen mit dem Kirchen­vorstand. Er bzw. sie teilt diese Ent­scheidung den Be­troffenen im Gespräch und schriftlich mit.
Für die El­tern bzw. Erziehungsberechtigten besteht das Recht, diese Entscheidung überprüfen zu lassen. Hal­ten Pfarrer oder Pfarrerin und Kirchenvorstand an ih­rer Entscheidung fest, teilen sie dies mit einer schriftli­chen Begründung den El­tern bzw. Erzie­hungsberech­tig­ten mit. Bestehen die El­tern bzw. Erziehungsbe­rechtigten auf weiterer Über­prüfung der Entscheidung, hat der Dekan oder die De­kanin zu ent­scheiden.
Gegen diese Entschei­dung kann der zuständige Kreis­de­kan oder die zuständige Kreis­dekanin angerufen werden, der oder die abschließend entschei­det. Alle Ge­spräche und Ent­scheidungen sind so rechtzeitig her­bei­zufüh­ren, daß eine Behandlung des Konflikts ermög­licht wird, in der die Rechte aller Betroffenen gewahrt bleiben. Bestehen die Gründe für die Zurück­stellung nicht mehr, so kann der bzw. die Jugendliche nach er­neuter Teil­nahme am Konfir­manden­kurs kon­firmiert werden. Konfirmanden und Konfirmandinnen können auf eige­nen Wunsch von der Konfirmation zurückgestellt wer­den.

8.4 Zeitlicher Rahmen
Damit die Jugendlichen in die Arbeits- und Lerngruppe hineinfin­den und zentrale Inhalte erfahrungsbezogen vermittelt werden können, ist ein dazu entsprechender Zeitrahmen vorzusehen.
Die Dauer der Konfirmandenzeit richtet sich dabei nach den be­son­deren Gegebenheiten und der inhaltli­chen Kon­zeption in einer Kir­chenge­meinde. Wo tradi­tionell Präparandenunterricht stattfin­det, soll er sich methodisch und inhaltlich nicht von der Konfir­man­denarbeit unterscheiden. Für den gesamten Zeitrah­men der Vorbereitung auf die Konfirmation gilt als
· unterste Grenze: Acht Monate. In diesem Fall ist eine besonders inten­sive Kursgestaltung unverzichtbar.
· oberste Grenze: Zwei Jahre.
Unabdingbar ist, daß sowohl ein zweijähriger als auch ein acht­mo­nati­ger Kurs inhaltlich die wichtigsten Grundla­gen vermittelt und mit der Intensität eines ein­jährigen Kurses vergleichbar bleibt.

8.5 Größe der Lern- und Arbeitsgruppe
Die Größe der Arbeits- und Lerngruppen eines Kon­firmandenjahr­gangs richtet sich nach dem pädagogi­schen Kon­zept der Konfir­man­denarbeit. In der Regel sind weder Gruppen un­ter sechs noch Gruppen we­sentlich über 15 Konfir­manden und Konfir­mandinnen sinnvoll.
Falls die Zahl der Konfir­manden und Konfir­mandin­nen eines Jahrganges sehr gering ist, ist eine Zusam­menar­beit mit anderen Sprengeln und Gemeinden ist zu be­denken. Eine weitere Mög­lichkeit ist, zwei Jahr­gänge zusam­men­zulegen.

8.6 Innergemeindliche und übergemeindliche Zu­sam­menarbeit
Die Zusammenarbeit und untereinander abgespro­chene Schwer­punktsetzung über die Sprengelgrenzen einer Kirchen­gemeinde und über Kirchengemeinde­grenzen hinaus mit benachbarten Kir­chen­gemeinden wird empfohlen. Die Er­fahrung zeigt, daß bei ge­rin­gen Teil­nehmer- und Teilnehme­rinnenzahlen im jeweili­gen Sprengel oder in einer Kirchen­gemeinde Zusam­menle­gungen pädagogisch sinnvoll und per­sonell entla­stend sein können.

8.7 Organisationsformen
Innerhalb des in einer Gemeinde festgelegten zeitlichen Rahmens sind verschiedene Organisationsformen der Arbeit mit Konfirman­den und Konfirmandinnen mög­lich. Außer der Gestaltung in wö­chentli­chen Einzel- oder Doppelstunden bieten sich noch andere wün­schenswerte Organisationsformen an, zum Beispiel:
· Konfirmandentage oder -halbtage
· Konfirmandenseminare und -freizeiten
· Praktika
· oder ein Kurssystem mit Wahl- und Pflichtkursen.

8.8 Konfirmandenfreizeiten
Im Blick auf Begegnung, Gemeinschaft, erlebnis- und erfahrungs­be­zogenes Lernen bieten Konfirmandenfrei­zeiten bzw. Konfir­manden­wochenenden (oder -wo­chen) besondere Chancen. Sie sind deshalb unver­zicht­bare Bestandteile der Arbeit mit Konfir­manden und Kon­fir­mandinnen.

8.9 Räumlichkeiten und Finanzmittel
Für die Konfirmandenarbeit muß die Gemeinde Mittel und Räume be­reitstellen, die eine gute Atmosphäre för­dern, kreatives Arbei­ten und Einüben eigener Formen der Spiritualität ermöglichen. Ent­spre­chende Mittel für die Durchführung von Konfirmandenfrei­zeiten bzw. Konfirmandenwochenenden sind zur Verfügung zu stellen.

A 9 Arbeitsformen

Die eingesetzten Arbeitsformen müssen dem Ziel der Konfirman­den­arbeit angemessen sein und dem einla­denden Charakter des Evan­ge­liums entsprechen.
Das bedeutet, daß Lernprozesse so gestaltet sein müs­sen, daß sowohl die Alters- und die Lerngruppe als auch der Einzelne im Blick sind und sich dem Angebot selb­stän­dig zuwenden können. Verwen­det werden soll­ten vor allem Formen, die Jugendli­che ganzheitlich an­sprechen.

A 10 Gottesdienstliche Feiern in der Konfirmandenzeit

Die Konfirmanden und Konfir­mandinnen sollen wäh­rend der Kon­fir­mandenzeit Gelegenheit haben, mit dem gottesdienstlichen Le­ben der Gemeinde vertraut zu werden und eine eigene,  ihnen gemäße Spiritualität zu entwic­keln.
Die Konfirmanden­zeit sollte deshalb durch anspre­chende Ge­meindegot­tes­dienste und das Erleben unter­schiedlicher Gottes­dienstformen ge­prägt sein. Die Ju­gendlichen können sich an die­sen Got­tesdien­sten nach Möglichkeit auch selbst aktiv beteiligen.
Das gilt auch für Konfirman­den und Konfirmandinnen mit Le­benser­schwernissen; sie können mit Hilfestel­lung und partner­schaftlicher Arbeit bzw. behut­samer In­ter­pretation ihrer manchmal elementaren Aussagen wert­volle Beiträge zur Verkündigung lei­sten.

A 11 Abschluss der Konfirmandenzeit

Im Vorstellungsgottesdienst, im Konfirmationsge­spräch oder auch in einem Konfirmandenprojekt er­fährt die Gemeinde, daß die Konfirmanden und Kon­firmandin­nen sich mit den Inhal­ten des christlichen Glaubens auseinandergesetzt haben. Sie be­kommt Einblick in Er­kenntnisse und Erfahrungen, die die Konfirmanden und Konfirmandinnen im Laufe der Konfirmandenzeit gewonnen haben.

A 12 Die Feier der Konfirmation

Die Konfirmation gehört zum segnenden Handeln der Kirche.
Im Konfirmationsgottesdienst wird den Jugendlichen Gottes Se­gen zuge­sprochen. Sie selbst sprechen in und mit der Gemeinde das Glaubensbe­kenntnis. Sie gehen gemeinsam mit der Ge­meinde und mit denen, die sie in der Konfirmandenarbeit begleitet haben, zum Abend­mahl und hören auf Gottes Wort. Im Gebet wird für ihr bisheri­ges Le­ben gedankt. In den Fürbitten wird für ihr zukünftiges Leben gebetet. In den Segen Gottes für die Jugendli­chen werden ausdrücklich auch die Men­schen aus ihrem Leben­sumfeld einbezo­gen.
Das Konfirmationsversprechen ist Ausdruck des Ver­trauens auf Gott, in dessen Namen die Jugendlichen getauft sind, und Aus­druck des Wunsches, im Glauben zu wachsen.
Ein in Verbindung mit der Konfirmation gestalteter Beichtgottes­dienst kann den Jugendlichen und den Menschen in ihrem Um­feld helfen, Belastendes aus der gemeinsamen Vergangenheit Gott anzuver­trauen.
Die Konfirmation und der in ihr zugesprochene Segen ist Zuspit­zung und Abschluß der Konfirmandenarbeit, Be­stätigung der Taufzusage Gottes und Stärkung für das weitere Leben als Chris­ten und Chri­stin­nen.
Für die Gestaltung des Konfirmationsgottesdienstes gibt die Kon­fir­mationsagende den gültigen Rahmen.

Fortbildungen

Die nächsten Fortbildungen zur Konfirmandenarbeit finden Sie hier
und hier können Sie sich online für einen Kurs anmelden.

Dekanatsbeauftragte

Die aktuelle Liste finden Sie im Intranet der bayerischen Landeskirche, Handlungsfeld 3 (Zugang erforderlich).

Die Termine der nächsten Jahrestreffen finden Sie hier.