Konfirmationsarbeit > Hintergrund > Rahmenrichtlinien
Auftrag und Ziel
Die kirchliche Arbeit mit Heranwachsenden gründet im Auftrag und der Zusage Jesu Christi: ”Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.” (Mt. 28,18-20).
Die Arbeit mit Konfirmanden und Konfirmandinnen nimmt die alttestamentliche Tradition auf: “Wenn dich heute oder morgen dein Kind fragen wird: Was bedeutet das? sollst du ihm antworten ...” (2. Mose 13,14).
Die christliche Gemeinde nimmt diesen Auftrag wahr, indem sie getaufte und nichtgetaufte Jugendliche einlädt, gemeinsam zu fragen und zu entdecken, was das Evangelium von Jesus Christus bedeutet: “Prüft alles und das Gute behaltet.” (1. Thess. 5,21).
Dazu ist es nötig, daß die Jugendlichen
· mit ihren aktuellen Lebensfragen zu Wort kommen,
· Inhalte des christlichen Glaubens auf ihre Lebensfragen beziehen lernen,
· Orientierung im Glauben finden, eigene Formen von Spiritualität entdecken und
entwickeln können,
· partnerschaftliche Begleitung erfahren und Gemeinschaft mit Gleichaltrigen und
Erwachsenen erleben,
· Menschen begegnen, die sich dem Glauben und der Kirche ihrer eigenen Konfession
und anderer Konfessionen verbunden wissen,
· Kirche als Ort erleben, wo sie willkommen sind und als Teil der Gemeinde verstanden,
anerkannt und herausgefordert werden,
· Gemeinde mitgestalten können,
· Möglichkeiten finden, Verantwortung für Gottes Welt und seine Geschöpfe
wahrzunehmen.
A 1 Die Konfirmanden und Konfirmandinnen
Zur Vorbereitung auf die Konfirmation sollen nach wie vor Jugendliche im Alter zwischen 12 und 14 Jahren eingeladen werden. Gerade in diesem Alter ist eine Begleitung durch die Angebote der Konfirmandenarbeit wichtig. Jugendliche suchen nach Orientierung und Identität, nach Klarheit und Eindeutigkeit. Sie sollen in der Konfirmandenarbeit die Möglichkeit bekommen, auf dem Hintergrund des Evangeliums nach sich selbst, den anderen und nach Gott zu fragen und beziehungsfähig zu werden.
A 2 Konfirmanden und Konfirmandinnen mit individuellen oder sozialen Lebenserschwernissen
Zuspruch und Verheißung der Taufe werden für Menschen mit individuellen oder sozialen Lebenserschwernissen dort erfahrbar, wo sie zusammen mit anderen in der Gemeinde Jesu Christi Geborgenheit, Freude, Begleitung und Hilfe erleben. Ihre Konfirmation ist zeichenhafter Beitrag der christlichen Gemeinde zur Integration von Menschen mit besonderen Lebenserschwernissen in unserer Gesellschaft. Dabei wird es je nach der Schwere der Belastung sowie der jeweiligen Lebens- und Schulsituation der betreffenden Jugendlichen verschiedene Möglichkeiten der Integration geben.
A 3 Ältere Jugendliche und Erwachsene
Bisweilen kommt es vor, daß ältere Jugendliche und Erwachsene den Wunsch äußern, konfirmiert zu werden. Das ist möglich nach einer Vorbereitung, deren Form mit ihnen abzusprechen ist. Ihre Konfirmation kann gemeinsam mit den Konfirmanden und Konfirmandinnen eines Jahrgangs gefeiert werden oder im Rahmen einer anderen gottesdienstlichen Feier der Gemeinde stattfinden.
A 4 Die Eltern und Paten
Es ist wichtig, Mütter und Väter in die Konfirmandenarbeit einzubeziehen. Sie sind wesentliche Bezugspersonen der Jugendlichen. Als Gemeindemitglieder mit eigenen Gaben und Möglichkeiten, Fragen und Problemen leisten sie einen eigenständigen Beitrag zu Glauben und Leben der Gemeinde.
In der Arbeit mit Eltern ist ihre jeweilige Einstellung zu Glaube und Kirche zu beachten. Diese Einstellungen prägen zum Teil auch die Konfirmanden und Konfirmandinnen.
Gespräche mit Müttern und Vätern zur Konfirmandenarbeit und zu Fragen des christlichen Lebens im Rahmen von Besuchen und Elternabenden sind feste Bestandteile der Arbeit mit Konfirmanden und Konfirmandinnen.
Auch die Paten und Patinnen sollen - so weit es möglich ist - in die Begleitung der Konfirmanden und Konfirmandinnen mit einbezogen werden.
A 5 Die Kirchengemeinde und ihre Mitarbeitenden
5.1 Die Kirchengemeinde
Die Arbeit mit Konfirmanden und Konfirmandinnen gehört zu den Aufgaben einer Kirchengemeinde und steht in Verbindung mit anderen Arbeitsbereichen. Wenn die Kirchengemeinde einen Schwerpunkt in der Konfirmandenarbeit setzt, bieten sich vielfältige Chancen der Gemeindeentwicklung.
5.2. Pfarrer und Pfarrerinnen
Die Konfirmandenarbeit gehört zu den Grundaufgaben des Gemeindepfarrers oder der Gemeindepfarrerin. Weitere hauptberufliche, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollen nach Möglichkeit mit dem zuständigen Pfarrer oder der zuständigen Pfarrerin zusammenarbeiten.
5.3 Diakone und Diakoninnen, Religionspädagogen und Religionspädagoginnen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen und andere
Insbesondere den pädagogisch-theologischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Gemeinde (wie Diakone und Diakoninnen, Religionspädagogen und Religionspädagoginnen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen u.a.) sollen nach Absprache und im Rahmen ihrer Dienstordnung Aufgaben in der Konfirmandenarbeit übertragen werden. Es ist sinnvoll, auch die Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen in die Konfirmandenarbeit mit einzubeziehen.
5.4 Ehrenamtlich Mitarbeitende
Ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (konfirmierte Jugendliche, erwachsene Gemeindemitglieder, Konfirmandeneltern und -paten u.a.) sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Aufgaben in der Konfirmandenarbeit wahrnehmen. Dadurch wird sichtbar, daß Konfirmandenarbeit Aufgabe der ganzen Gemeinde ist.
5.5 Aus- und Fortbildung
In der Aus- und Fortbildung hauptberuflicher und nebenamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist Konfirmandenarbeit ein unverzichtbarer Bestandteil. Die Begleitung und Bildung ehrenamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erfolgt auf Gemeindeebene, vor allem in Form der gemeinsamen Vor- und Nachbesprechungen. Die Aus- und Fortbildung Ehrenamtlicher ist Aufgabe von Gemeinde und Dekanatsbezirk. Das Religionspädagogische Zentrum Heilsbronn bietet dazu entsprechendes Material, Beratung, Kurse und Begleitung an.
A 6 Verantwortung für die Konfirmandenarbeit
Die Arbeit mit Konfirmanden und Konfirmandinnen geschieht unter der gemeinsamen Verantwortung des Kirchenvorstandes und des zuständigen Pfarrers oder der zuständigen Pfarrerin bzw. der Pfarrer und Pfarrerinnen, sowie der nach ihren Dienstordnungen zuständigen hauptberuflichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und der neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden.
Wichtig ist deshalb ein regelmäßiger - mindestens einmal pro Jahr stattfindender - Austausch im Kirchenvorstand über die Arbeit mit den Konfirmanden und Konfirmandinnen der Gemeinde. In diesen Austausch sollen alle in der Konfirmandenarbeit aktiv Beteiligten einbezogen werden.
Entscheidungen über die Form und Gestaltung der Konfirmandenarbeit der Gemeinde werden von den in der Konfirmandenarbeit Tätigen im Zusammenwirken mit dem Kirchenvorstand getroffen. In Fällen, in denen es nicht zu einvernehmlichen Lösungen kommt, vermittelt der zuständige Dekan oder die zuständige Dekanin.
Mütter und Väter sind verantwortlich für den Weg ihrer Kinder. Sie sind bei wesentlichen Entscheidungen von den Verantwortlichen für die Konfirmandenarbeit mit einzubeziehen.
A 7 Inhalte und Themen
Christlicher Glaube kann wachsen, wenn das Evangelium mit der Situation der Jugendlichen in Zusammenhang gebracht und als Befreiung und Orientierung erlebt wird.
Deshalb sind
· die Lebenswelt,
· die Erfahrungen und
· die Fragen
der Konfirmanden und Konfirmandinnen Ausgangs- und Zielpunkt aller zu behandelnden Inhalte und Themen.
· Taufe,
· Abendmahl,
· Beichte,
· Glaubensbekenntnis,
· Gebet,
· Gebote und
· Feste des Kirchenjahres
sollen den Konfirmanden und Konfirmandinnen als Antwort und Angebot des christlichen Glaubens auf zentrale Lebensfragen begegnen und sind feste Bestandteile der Konfirmandenarbeit.
Auf einem Lernweg, der geprägt ist von den Vorstellungen, Fragen und Interessen der Konfirmanden und Konfirmandinnen und von den Themen, Fragen und Antworten des christlichen Glaubens, sollen sich die Konfirmanden und Konfirmandinnen
· das Vaterunser,
· das Glaubensbekenntnis,
· den Auftrag zur Taufe,
· die Einsetzungsworte zum Abendmahl und
· ein bis drei Psalmen
aneignen und einüben. Die Konfirmanden und Konfirmandinnen können weitere Texte aus Bibel und Gesangbuch, ältere und neuere Lieder und Gebete, kennenlernen und dabei auch lernen, mit Bibel und Gesangbuch umzugehen.
Sie sollen diese Inhalte in Andachten und Gottesdiensten im Ablauf und bei den Festen des Kirchenjahres, in Tauf-, Abendmahls- und Beichtfeiern - einüben und damit deren Bedeutung für die Praxis christlichen Glaubens erleben.
· Gottesdienst,
· diakonisches Handeln und
· gemeinsames Leben
sollen erlebt und bedacht werden.
A 8 Organisation
8.1 Freiwilligkeit und Verbindlichkeit
Konfirmandenarbeit ist in dem Spannungsfeld zwischen Freiwilligkeit und Verbindlichkeit zu gestalten.
Die Anmeldung zum Konfirmandenkurs durch die Erziehungsberechtigten und den Konfirmanden bzw. die Konfirmandin geschieht freiwillig. Voraussetzung ist die Entscheidung des Konfirmanden bzw. der Konfirmandin.
Wo es darüber zu Spannungen oder Konflikten zwischen Jugendlichen und ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten kommt, soll in einem klärenden Gespräch die Bedeutung der persönlichen Entscheidung des bzw. der Jugendlichen betont werden. Wenn Jugendliche sich gegen die Teilnahme am Konfirmandenkurs entscheiden, muß ihre Entscheidung respektiert werden.
Verbindlichkeit bedeutet, daß mit den Konfirmanden und Konfirmandinnen klare und verläßliche Vereinbarungen getroffen werden. Sie müssen zu Beginn der Konfirmandenzeit wissen, worauf sie sich einlassen und einstellen müssen.
Für die einzelnen Kurselemente während der Konfirmandenzeit können Freiwilligkeit und Verbindlichkeit unterschiedlich verteilt sein.
8.2 Alter der Konfirmanden und Konfirmandinnen
Die Einladung zum Konfirmandenkurs erfolgt grundsätzlich im Alter zwischen 12 und 14 Jahren. Bei der Konfirmation sind die Jugendlichen also in der Regel zwischen 13 und 15 Jahren alt.
8.3 Zurückstellung von der Konfirmation
Treten in einem Konfirmandenkurs durch das Verhalten eines oder mehrerer Mitglieder belastende Konflikte auf, so sind diese Konflikte im klärenden Gespräch zu bearbeiten. Das Umfeld der Konfirmanden und Konfirmandinnen ist mit einzubeziehen.
Führt das klärende Gespräch zu keiner befriedigenden Lösung, können Konfirmanden und Konfirmandinnen vom laufenden Konfirmandenkurs und dem Konfirmationsgottesdienst zurückgestellt werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen (siehe Teil B) gegeben sind. Vor einer Entscheidung darüber muß in jedem Fall (noch einmal) ein Gespräch mit den Konfirmanden, ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten stattfinden. Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft in jedem Einzelfall der zuständige Pfarrer bzw. die Pfarrerin in Absprache mit den in der Konfirmandenarbeit Mitarbeitenden und im Benehmen mit dem Kirchenvorstand. Er bzw. sie teilt diese Entscheidung den Betroffenen im Gespräch und schriftlich mit.
Für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten besteht das Recht, diese Entscheidung überprüfen zu lassen. Halten Pfarrer oder Pfarrerin und Kirchenvorstand an ihrer Entscheidung fest, teilen sie dies mit einer schriftlichen Begründung den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mit. Bestehen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten auf weiterer Überprüfung der Entscheidung, hat der Dekan oder die Dekanin zu entscheiden.
Gegen diese Entscheidung kann der zuständige Kreisdekan oder die zuständige Kreisdekanin angerufen werden, der oder die abschließend entscheidet. Alle Gespräche und Entscheidungen sind so rechtzeitig herbeizuführen, daß eine Behandlung des Konflikts ermöglicht wird, in der die Rechte aller Betroffenen gewahrt bleiben. Bestehen die Gründe für die Zurückstellung nicht mehr, so kann der bzw. die Jugendliche nach erneuter Teilnahme am Konfirmandenkurs konfirmiert werden. Konfirmanden und Konfirmandinnen können auf eigenen Wunsch von der Konfirmation zurückgestellt werden.
8.4 Zeitlicher Rahmen
Damit die Jugendlichen in die Arbeits- und Lerngruppe hineinfinden und zentrale Inhalte erfahrungsbezogen vermittelt werden können, ist ein dazu entsprechender Zeitrahmen vorzusehen.
Die Dauer der Konfirmandenzeit richtet sich dabei nach den besonderen Gegebenheiten und der inhaltlichen Konzeption in einer Kirchengemeinde. Wo traditionell Präparandenunterricht stattfindet, soll er sich methodisch und inhaltlich nicht von der Konfirmandenarbeit unterscheiden. Für den gesamten Zeitrahmen der Vorbereitung auf die Konfirmation gilt als
· unterste Grenze: Acht Monate. In diesem Fall ist eine besonders intensive Kursgestaltung unverzichtbar.
· oberste Grenze: Zwei Jahre.
Unabdingbar ist, daß sowohl ein zweijähriger als auch ein achtmonatiger Kurs inhaltlich die wichtigsten Grundlagen vermittelt und mit der Intensität eines einjährigen Kurses vergleichbar bleibt.
8.5 Größe der Lern- und Arbeitsgruppe
Die Größe der Arbeits- und Lerngruppen eines Konfirmandenjahrgangs richtet sich nach dem pädagogischen Konzept der Konfirmandenarbeit. In der Regel sind weder Gruppen unter sechs noch Gruppen wesentlich über 15 Konfirmanden und Konfirmandinnen sinnvoll.
Falls die Zahl der Konfirmanden und Konfirmandinnen eines Jahrganges sehr gering ist, ist eine Zusammenarbeit mit anderen Sprengeln und Gemeinden ist zu bedenken. Eine weitere Möglichkeit ist, zwei Jahrgänge zusammenzulegen.
8.6 Innergemeindliche und übergemeindliche Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit und untereinander abgesprochene Schwerpunktsetzung über die Sprengelgrenzen einer Kirchengemeinde und über Kirchengemeindegrenzen hinaus mit benachbarten Kirchengemeinden wird empfohlen. Die Erfahrung zeigt, daß bei geringen Teilnehmer- und Teilnehmerinnenzahlen im jeweiligen Sprengel oder in einer Kirchengemeinde Zusammenlegungen pädagogisch sinnvoll und personell entlastend sein können.
8.7 Organisationsformen
Innerhalb des in einer Gemeinde festgelegten zeitlichen Rahmens sind verschiedene Organisationsformen der Arbeit mit Konfirmanden und Konfirmandinnen möglich. Außer der Gestaltung in wöchentlichen Einzel- oder Doppelstunden bieten sich noch andere wünschenswerte Organisationsformen an, zum Beispiel:
· Konfirmandentage oder -halbtage
· Konfirmandenseminare und -freizeiten
· Praktika
· oder ein Kurssystem mit Wahl- und Pflichtkursen.
8.8 Konfirmandenfreizeiten
Im Blick auf Begegnung, Gemeinschaft, erlebnis- und erfahrungsbezogenes Lernen bieten Konfirmandenfreizeiten bzw. Konfirmandenwochenenden (oder -wochen) besondere Chancen. Sie sind deshalb unverzichtbare Bestandteile der Arbeit mit Konfirmanden und Konfirmandinnen.
8.9 Räumlichkeiten und Finanzmittel
Für die Konfirmandenarbeit muß die Gemeinde Mittel und Räume bereitstellen, die eine gute Atmosphäre fördern, kreatives Arbeiten und Einüben eigener Formen der Spiritualität ermöglichen. Entsprechende Mittel für die Durchführung von Konfirmandenfreizeiten bzw. Konfirmandenwochenenden sind zur Verfügung zu stellen.
A 9 Arbeitsformen
Die eingesetzten Arbeitsformen müssen dem Ziel der Konfirmandenarbeit angemessen sein und dem einladenden Charakter des Evangeliums entsprechen.
Das bedeutet, daß Lernprozesse so gestaltet sein müssen, daß sowohl die Alters- und die Lerngruppe als auch der Einzelne im Blick sind und sich dem Angebot selbständig zuwenden können. Verwendet werden sollten vor allem Formen, die Jugendliche ganzheitlich ansprechen.
A 10 Gottesdienstliche Feiern in der Konfirmandenzeit
Die Konfirmanden und Konfirmandinnen sollen während der Konfirmandenzeit Gelegenheit haben, mit dem gottesdienstlichen Leben der Gemeinde vertraut zu werden und eine eigene, ihnen gemäße Spiritualität zu entwickeln.
Die Konfirmandenzeit sollte deshalb durch ansprechende Gemeindegottesdienste und das Erleben unterschiedlicher Gottesdienstformen geprägt sein. Die Jugendlichen können sich an diesen Gottesdiensten nach Möglichkeit auch selbst aktiv beteiligen.
Das gilt auch für Konfirmanden und Konfirmandinnen mit Lebenserschwernissen; sie können mit Hilfestellung und partnerschaftlicher Arbeit bzw. behutsamer Interpretation ihrer manchmal elementaren Aussagen wertvolle Beiträge zur Verkündigung leisten.
A 11 Abschluss der Konfirmandenzeit
Im Vorstellungsgottesdienst, im Konfirmationsgespräch oder auch in einem Konfirmandenprojekt erfährt die Gemeinde, daß die Konfirmanden und Konfirmandinnen sich mit den Inhalten des christlichen Glaubens auseinandergesetzt haben. Sie bekommt Einblick in Erkenntnisse und Erfahrungen, die die Konfirmanden und Konfirmandinnen im Laufe der Konfirmandenzeit gewonnen haben.
A 12 Die Feier der Konfirmation
Die Konfirmation gehört zum segnenden Handeln der Kirche.
Im Konfirmationsgottesdienst wird den Jugendlichen Gottes Segen zugesprochen. Sie selbst sprechen in und mit der Gemeinde das Glaubensbekenntnis. Sie gehen gemeinsam mit der Gemeinde und mit denen, die sie in der Konfirmandenarbeit begleitet haben, zum Abendmahl und hören auf Gottes Wort. Im Gebet wird für ihr bisheriges Leben gedankt. In den Fürbitten wird für ihr zukünftiges Leben gebetet. In den Segen Gottes für die Jugendlichen werden ausdrücklich auch die Menschen aus ihrem Lebensumfeld einbezogen.
Das Konfirmationsversprechen ist Ausdruck des Vertrauens auf Gott, in dessen Namen die Jugendlichen getauft sind, und Ausdruck des Wunsches, im Glauben zu wachsen.
Ein in Verbindung mit der Konfirmation gestalteter Beichtgottesdienst kann den Jugendlichen und den Menschen in ihrem Umfeld helfen, Belastendes aus der gemeinsamen Vergangenheit Gott anzuvertrauen.
Die Konfirmation und der in ihr zugesprochene Segen ist Zuspitzung und Abschluß der Konfirmandenarbeit, Bestätigung der Taufzusage Gottes und Stärkung für das weitere Leben als Christen und Christinnen.
Für die Gestaltung des Konfirmationsgottesdienstes gibt die Konfirmationsagende den gültigen Rahmen.

