Konfirmanden taufen - Getaufte konfirmieren

Zum Problem der Taufe „kurz vor der Konfirmation

(von Herbert Kolb; zuerst veröffentlicht in: KU-Praxis Heft 56)

                                                                                                          als pdf-Datei

  „Was machen wir da eigentlich?“ fragt der inzwischen emeritierte Lüneburger Theologieprofessor Gerhard Ringshausen in einem Artikel für das Deutsche Pfarrerblatt und schließt mit dem lapidaren Befund: „Eine Konfirmation der kürzlich Getauften ist theologisch nicht zu rechtfertigen.“[i] Was unter „kürzlich“ zu verstehen ist, könnte die Überschrift „Taufe drei Wochen vor der Konfirmation“ nahelegen. Dabei ist klar, dass es Ringshausen nicht um eine Art „Fristenlösung“ geht, wonach es etwa noch vertretbar wäre, wenn die Taufe eines Konfirmanden bzw. einer Konfirmandin mindestens fünf Wochen vor der Konfirmation stattfände.
  Aus zunächst einsichtigen theologischen Gründen plädiert Ringshausen dafür, die Praxis einer Konfirmation „kurz nach der Taufe“ „als theologisch nicht verantwortbar abzustellen“. Stattdessen erscheint ihm als „beste Lösung … die Integration der Taufe in den Konfirmationsgottesdienst“. Da sollten die einen getauft und die anderen konfirmiert werden. Wo dies – zum Beispiel wegen der dadurch entstehenden Verlängerung des Gottesdienstes – nicht praktikabel erscheint, könnten „die kürzlich getauften Konfirmandinnen und Konfirmanden als Akteure in den Gottesdienst integriert werden … Zu denken ist dabei nicht nur an die üblichen Rollen für Laien im Gottesdienst, sondern beispielsweise bei der Tauferinnerung oder dem Vorhalt des Glaubensbekenntnisses. Religionspädagogisch käme es darauf (an, H.K.), sie einerseits als Mitglieder der Konfirmandengruppe zu integrieren und andererseits ihren besonderen Beitrag als kürzlich getaufte Christen fruchtbar zu machen, ohne zu einer Verdoppelung der Taufe zu kommen.“
  Theologische Praktiker dürften dem ehemaligen Praktischen Theologen hier die besondere Realität pubertierender Jugendlicher entgegenhalten: Es wird wohl den allermeisten Jugendlichen im Konfirmandenalter bereits die Vorstellung „mega-peinlich“ sein, als Einzige aus der Konfirmandengruppe auf derartige Weise exponiert zu werden. Denn vermutlich empfinden Jugendliche die tiefe Bedeutung des Getauftwerdens viel inniger als Kinder oder Erwachsene: die ganz besondere (Gottes-) Kindschaft unabhängig von den Problemen mit den leiblichen Eltern; die Verheißung unbedingter Annahme unabhängig von den eigenen Leistungen und Fehlleistungen; die Aufnahme in eine gleichsam virtuelle Gemeinschaft („unsichtbare Kirche“), die die täglich erfahrenen Probleme mit den Gleichaltrigen übersteigt. Eine derart dicht wahrgenommene Intimität verträgt sich für pubertierende Jugendliche nicht mit der Öffentlichkeit einer voyeuristischen Festgemeinde. Deshalb kommen Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer auch immer wieder dem Wunsch der Jugendlichen (und ihrer Eltern) nach, die Taufe vor der Konfirmation zu spenden – meistens im kleineren Familienkreis. Dass dies durchaus auch (theologischen) Sinn macht, soll hier kurz unterstrichen werden.

Zum Verhältnis von Taufe und Konfirmation

  Gerhard Ringshausen meint, die Konfirmation von Jugendlichen, die kurz davor getauft wurden, müsse „entweder die Taufe abwerten oder die Konfirmation zu einer Art ‚Jugendweihe’ machen“.  Schließlich setze die Taufe eines Jugendlichen das bewusste Beantworten der Tauffragen und damit ein reflektiertes Bekenntnis zu Jesus Christus voraus. Um nichts anderes aber gehe es auch in der Konfirmation. Auch die so genannte „Einsegnung“ bedeute gegenüber der Taufe nichts Zusätzliches, da „mit Luther an die Kraft der Taufe zur Stärkung des Glaubens zu erinnern“ sei. Und schließlich ist mit der Taufe bereits die Einladung zum Abendmahl ausgesprochen. „Aber welche Funktion hat hier noch die Konfirmation?“ 
  Unbestritten stellt die Taufe das Grunddatum im Verhältnis eines Menschen zum Gott Jesu Christi und damit zu sich selbst und zu seinen Mitmenschen dar. Dies scheint – wie erwähnt – vor allem für Jugendliche im Konfirmandenalter wichtig zu sein. Die Bedeutung und das „Netzwerk“ der Taufe lassen sich gut in Begriffen aus der IT-Branche ausdrücken: Ein Mensch geht einen neuen „Vertrag“[ii] ein, der ihm unbedingte Wertschätzung zuspricht. Da diese Wertschätzung auch allen Anderen gilt, ergibt sich aus diesem Zuspruch der Anspruch eines Verhaltens in „Nächstenliebe“. Die Taufe – d.h. das Untertauchen in Wasser – ist der sinnenfällige Ausdruck dieses „Basisvertrags“: Was vorher als bindend galt, wird gelöscht.[iii] Aus der Taufe steigt ein Mensch mit „prinzipiell“ neu formatiertem (Lebens-) Programm, einem „Programm der Wertschätzung“. Dieser einmal geschlossene Vertrag hat unbeschränkte Gültigkeit – auch wenn der/die Einzelne dieses Programm immer wieder falsch oder gar nicht benutzt.[iv]
Um den im Alltag („in der Welt“; Johannesevangelium) vorhersehbaren „Abstürzen“ des Programms vorzubeugen, gibt es eine Reihe von „Updates“ (Gottesdienst, Kasualien, Bibellese, Gesprächskreis etc.), die helfen sollen, das eigene System „am Laufen zu halten“. Neben solchen Formen der Tauferinnerung gibt es besonders gestaltete „Schulungs-Module“, die in den Gebrauch der Updates einführen, den Umgang mit ihnen erleichtern und insgesamt die „User“ im Umgang mit dem „Programm der Wertschätzung“ fit machen – d.h. stärken, konfirmieren – sollen. Die klassischen „Schulungs-Module“ sind Religionsunterricht, Konfirmandenzeit, Glaubenskurse, Angebote der Erwachsenenbildung. Entscheidend ist: Weder die „Updates“ noch die „Schulungs-Module“ sind für die Wirksamkeit des „Basisvertrags“ (heils-) notwendig. Es ist prinzipiell davon auszugehen, dass es „Naturtalente“ gibt, die die Grundaussagen des „Basisvertrags“ auch ohne menschliche Hilfe mit Leben füllen können. Sie dürften aber wohl die absolute Ausnahme sein. 
  Das Schulungs-Modul „Konfirmandenzeit“ ist eine Intensivform für die Konfirmation der einzelnen Jugendlichen in einer besonderen Zeit. Sie ist weder die Vorbereitung auf eine Prüfung noch die Hinführung auf ein Status veränderndes Ritual. Die Konfirmandenzeit hat als „Konfirmation“ ihren Zweck in sich. Ihre Bedeutung als Aktualisierung des Zuspruchs und Anspruchs aus der Taufe wird symbolisch dargestellt im Konfirmationsgottesdienst. Dieser wiederum stellt zwar den festlichen Höhepunkt und Abschluss der Konfirmandenzeit, nicht jedoch der Konfirmation im o.g. Sinne dar. Konfirmation im eigentlichen Sinne ist das, was Martin Luther als lebenslanges „Hineinkriechen in die Taufe“ bezeichnete. 
  Die evangelische Konfirmation wurde in Auseinandersetzung mit der katholischen Firmung und mittelalterlichen Verbesserungsversuchen (Katharer, Waldenser, Böhmische Brüder) eingeführt – und mit einem katechetischen Motiv verknüpft: Die als Säuglinge getauften Jugendlichen sollten einen „nachgeholten Taufunterricht“ erhalten. Luther, der die Firmung ablehnte und auch bei der Konfirmation die Gefahr der Sakramentalisierung sah, war in erster Linie daran interessiert, dass diejenigen, die das Abendmahl mitfeiern wollten, im evangelischen Glauben unterrichtet sind. Vor allem durch ein missverstandenes Katechismuslernen[v] und eine „Abschlussprüfung“ vor der Konfirmation bekam die Konfirmandenzeit über die Jahrhunderte die Bedeutung der Vorbereitung auf einen Ritus, der tatsächlich in die gefährliche Nähe zu einem Sakrament rückte. Etwas hemdsärmelig – und wieder in der o.g. Begrifflichkeit – ausgedrückt, könnte man sagen: Die Konfirmation (mit Bekenntnis, Einsegnung und Fürbitte) wurde zum sinnenfälligen Ausdruck des „Basisvertrags“ – wenn auch ohne Untertauchen in Wasser.  
  Wer diese Entwicklung für falsch hält, muss die Konfirmation wieder abschaffen – oder ihr eine neue Bedeutung in der oben skizzierten Richtung geben. Zusammengefasst deshalb meine Antwort auf Ringshausens Frage, welche Funktion hier noch die Konfirmation hat:
· Konfirmation ist ein lebenslanger Aneignungsprozess der „Kraft der Taufe zur Stärkung des Glaubens“ (Ringshausen mit Hinweis auf M. Luther). Solche Konfirmation ist ein nicht steuerbarer subjektiver Lernvorgang (theologisch: „Geschenk des Heiligen Geistes“), der allerdings durch bestimmte kirchliche Angebote (Gottesdienst, Kasualien, Bibellese, religiöse Kunst, religiöse Bildungsangebote etc.) unterstützt werden kann.
· Die Konfirmandenzeit ist ein solches kirchliches Angebot in einem entwicklungspsychologisch besonders bedeutsamen Lebensalter.
· Der Konfirmationsgottesdienst ist ein symbolischer Ausdruck dieses Prozesses. Der „Kernritus“ dieses Gottesdienstes (Konfirmationsfrage, Segen, Fürbitte) hat keine eigenständige theologische Qualität wie die Taufe oder das Abendmahl.

Fazit
  Getaufte bedürfen also immer wieder der Konfirmation ihres Glaubens. Wenn eine Taufe eingebettet ist in einen bewusst gestalteten Konfirmationsprozess, ist das alles andere als ein (theologischer) Schaden. Da die Taufe und der Konfirmationsgottesdienst auf zwei völlig verschiedenen theologischen Ebenen liegen, kann eine Konfirmandentaufe auch eine Woche vor diesem Gottesdienst die Taufe nicht „entleeren“.
  Aus dem gleichen Grund spricht allerdings auch nichts dagegen, dass Jugendliche sich im Konfirmationsgottesdienst taufen lassen. Wer sich bewusst (und ohne jeglichen Druck!) dafür entscheidet, wird wahrscheinlich kein Problem damit haben, dadurch in besonderer Weise exponiert zu sein. Eine zweimalige Segnung mit Handauflegung im selben Gottesdienst macht allerdings wirklich keinen Sinn. Eventuell könnte die segnende Handauflegung (als ein auch in anderem Kontext wiederkehrendes Hinweis-Zeichen auf den erwähnten „Basisvertrag“) beim Taufakt entfallen und anschließend in der Darstellung der Konfirmation in der Gruppe der Gleichaltrigen zum Ausdruck.


[i] Gerhard Ringshausen, Taufe drei Wochen vor der Konfirmation, in: Deutsches Pfarrerblatt – Heft 3/2008; download: http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv.php?a=show&id=2284, 10.5.2011.
[ii] Der Begriff „sakramentum“ hatte in der alten (westlichen) Kirche „das Moment des rechtlich Verbindlichen“ (E. Kinder, Art. Sakramente, in: RGG3 Sp. 28.589).
[iii] Vgl. die traditionellen Sprachbilder „untergehen“, „absterben“, „abwaschen“ etc.
[iv] Einzige „Ausstiegsklausel“ des Getauften ist der Verstoß gegen den „Geist des Vertrags“: „Alle Sünden werden den Menschenkindern vergeben, auch die Lästerungen, wie viele sie auch lästern mögen; wer aber den heiligen Geist lästert, der hat keine Vergebung in Ewigkeit, sondern ist ewiger Sünde schuldig.“ (Mk 3,29) Das heißt: Durch die Ablehnung des  fundamentalen „Basisvertrags“ („Du bist Gottes geliebtes Kind – und die Anderen auch.“), schließt sich der/die Einzelne – eventuell auch nur zeitlich begrenzt – selbst aus der Wirksamkeit dieses Programms aus.
[v] Näheres dazu z.B. bei Friedrich Schweitzer u.a., Inhalte und Themen, in: Thomas Böhme-Lischewski u.a. (Hg), Konfirmandenarbeit gestalten, Perspektiven und Impulse für die Praxis aus der Bundesweiten Studie zur Konfirmandenarbei in Deutschland, Gütersloh 2010, S.129f.

Fortbildungen

Die nächsten Fortbildungen zur Konfirmandenarbeit finden Sie hier
und hier können Sie sich online für einen Kurs anmelden.

Dekanatsbeauftragte

Die aktuelle Liste finden Sie im Intranet der bayerischen Landeskirche, Handlungsfeld 3 (Zugang erforderlich).

Die Termine der nächsten Jahrestreffen finden Sie hier.