Aus den Rahmenrichtlinien
A 2 Konfirmanden und Konfirmandinnen mit individuellen und sozialen Lebenserschwernissen
"Zuspruch und Verheißung der Taufe werden für Menschen mit individuellen oder sozialen Lebenserschwernissen dort erfahrbar, wo sie zusammen mit anderen in der Gemeinde Jesu Christi Geborgenheit, Freude, Begleitung und Hilfe erleben. Ihre Konfirmation ist zeichenhafter Beitrag der christlichen Gemeinde zur Integration von Menschen mit besonderen Lebenserschwernissen in unserer Gesellschaft. Dabei wird es je nach der Schwere der Belastung sowie der jeweiligen Lebens- und Schulsituation der betreffenden Jugendlichen verschiedene Möglichkeiten der Integration geben." (S. 10)
Hinweise und Empfehlungen:
"Aufgrund ihrer Verantwortung für die ganze Gemeinde sind Kirchenvorstand, Pfarrer und Pfarrerinnen gehalten, auf geistig und mehrfach behinderte Jugendliche und deren Eltern in besonderer Weise zuzugehen und sie auf die Konfirmation hin anzusprechen. Manche Eltern sind aus Scheu oder aus Unkenntnis im Blick auf die Konfirmation ihres Kindes und dessen Teilnahme am Abendmahl zurückhaltend.
Häufig werden Jugendliche mit individuellen oder sozialen Lebenserschwernissen in für sie geeigneten Einrichtungen und Schulen (Förderschulen) unterrichtet. Dies bedeutet vielfach eine längere Abwesenheit von zu Hause (Schule mit Tagesstätte, Heimschule). Dadurch werden zu Hause soziale Kontakte mit Gleichaltrigen wesentlich erschwert. Auch Heranwachsende mit Schwierigkeiten im Bereich der Sprache, des Hörens, des Verhaltens und des Intellekts können isoliert sein.
Eltern, deren Kind eine intensive Beeinträchtigung individueller Art (zum Beispiel geistige Behinderung, Mehrfachbehinderung) aufweist, können folgende Möglichkeiten angeboten werden:
· Konfirmandenkurs und Feier der Konfirmation in der Heimatgemeinde zusammen mit den anderen Konfirmanden und Konfirmandinnen der Gemeinde. In der Regel sollte zusätzlich die Teilnahme am Konfirmandenkurs in der gewohnten Gruppe der Schule erfolgen.
· Teilnahme am Konfirmandenkurs in der Schule und Feier der Konfirmation für diese Gruppe, meist in der Sprengelkirche der Schule bzw. in der Kirche einer Gemeinde, die für diese Jugendlichen aufgeschlossen ist.
· In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, daß der Konfirmand bzw. die Konfirmandin beim Konfirmationsgottesdienst der Gruppe seiner bzw. ihrer Schule und im Konfirmationsgottesdienst der Heimatgemeinde zusammen mit den Konfirmanden und Konfirmandinnen dieser Gemeinde gesegnet wird. Gewahrt werden dadurch sowohl die Einbindung in die Schulgruppe als auch die Zugehörigkeit zur Heimatgemeinde.
· Zu einer örtlichen Konfirmandengruppe bildet sich zusätzlich eine Gruppe mit behinderten Konfirmanden und Konfirmandinnen (auch regional aus mehreren Gemeinden kommend). Die Gruppen begegnen sich immer wieder während der Konfirmandenzeit und werden gemeinsam konfirmiert.
· Bei sehr unruhigen Jugendlichen mit schwerster geistiger Behinderung kann die Einsegnung auch nur im engeren Kreis der Familie oder der Heimgruppe erfolgen.
Bei der Entscheidung über die am besten geeignete Form sind insbesondere zu berücksichtigen:
· die Bedürfnisse des Konfirmanden bzw. der Konfirmandin (zum Beispiel Beschwerden beim Schlucken, bei der Aufnahme der Hostie, Verweigerung),
· die Bedürfnisse der Eltern (zum Beispiel Bedeutung des Tages der Konfirmation für Eltern mit einem nicht behinderten bzw. mit einem behinderten Kind, besondere Verhaltensweisen der Jugendlichen, Kontakt zur Gemeinde),
· die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten (zum Beispiel rollstuhlgeeigneter Zugang zur Kirche). Es empfiehlt sich, Kontakt zur jeweiligen Schule aufzunehmen." (S. 26 f)

