Aus den Rahmenrichtlinien

A 2 Konfirmanden und Konfirmandinnen mit individuellen und sozialen Lebenserschwernissen

"Zu­spruch und Verheißung der Taufe werden für Men­schen mit indivi­duellen oder sozialen Lebenserschwer­nissen dort erfahr­bar, wo sie zusammen mit anderen in der Gemeinde Jesu Christi Ge­bor­genheit, Freude, Be­gleitung und Hilfe erle­ben. Ihre Konfirma­tion ist zei­chenhafter Beitrag der christli­chen Gemeinde zur Inte­gration von Menschen mit besonde­ren Lebenser­schwernissen in unserer Gesellschaft. Dabei wird es je nach der Schwere der Be­lastung sowie der jeweili­gen Le­bens- und Schulsituation der be­treffenden Jugendli­chen ver­schie­dene Mög­lich­keiten der Integra­tion ge­ben." (S. 10)


Hinweise und Empfehlungen:

"Aufgrund ihrer Verantwortung für die ganze Gemeinde sind Kir­chen­vorstand, Pfarrer und Pfarrerinnen gehal­ten, auf geistig und mehr­fach behinderte Jugendliche und deren Eltern in besonderer Weise zuzu­gehen und sie auf die Konfirmation hin anzusprechen. Manche El­tern sind aus Scheu oder aus Unkenntnis im Blick auf die Konfir­mation ih­res Kindes und dessen Teil­nahme am Abend­mahl zurück­haltend.

Häufig werden Jugendliche mit individuellen oder so­zia­len Le­benser­schwernissen in für sie geeigneten Ein­richtungen und Schulen (Förderschulen) unterrich­tet. Dies bedeutet vielfach eine län­gere Ab­wesenheit von zu Hause (Schule mit Tages­stätte, Heim­schule). Da­durch werden zu Hause soziale Kontakte mit Gleich­altri­gen we­sent­lich erschwert. Auch Heranwachsende mit Schwierig­keiten im Bereich der Sprache, des Hö­rens, des Verhal­tens und des Intel­lekts können isoliert sein.

Eltern, deren Kind eine intensive Beeinträchtigung in­divi­dueller Art (zum Bei­spiel geistige Behinderung, Mehrfachbehin­de­rung) auf­weist, können folgen­de Möglichkeiten ange­boten werden:

· Konfirmandenkurs und Feier der Konfirmation in der Hei­matge­meinde zusammen mit den anderen Konfir­manden und Konfir­man­di­nnen der Gemeinde. In der Re­gel sollte zusätzlich die Teil­nahme am Konfir­man­denkurs in der gewohn­ten Gruppe der Schule erfol­gen.

· Teilnahme am Konfirmandenkurs in der Schule und Feier der Kon­firmation für diese Gruppe, meist in der Sprengelkirche der Schule bzw. in der Kirche einer Ge­meinde, die für diese Ju­gendli­chen aufge­schlossen ist.

· In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, daß der Konfir­mand bzw. die Konfirmandin beim Kon­firmationsgot­tes­dienst der Gruppe seiner bzw. ihrer Schule und im Konfirmati­onsgot­tesdienst der Hei­matgemeinde zu­sammen mit den Konfir­manden und Konfir­mandin­nen dieser Gemeinde gesegnet wird. Gewahrt werden da­durch sowohl die Einbindung in die Schul­gruppe als auch die Zugehörigkeit zur Heimatgemeinde.

· Zu einer örtlichen Konfirmandengruppe bildet sich zu­sätzlich eine Gruppe mit behinderten Konfirman­den und Konfirmandin­nen (auch regional aus mehre­ren Gemein­den kommend). Die Grup­pen be­geg­nen sich immer wie­der während der Konfir­man­denzeit und werden gemein­sam konfirmiert.

·  Bei sehr unruhigen Jugendlichen mit schwerster gei­stiger Be­hinderung kann die Einsegnung auch nur im engeren Kreis der Familie oder der Heimgruppe er­fol­gen.

Bei der Entscheidung über die am besten geeignete Form sind ins­besondere zu berücksichtigen:

·  die Bedürfnisse des Konfirmanden bzw. der Konfir­mandin (zum Bei­spiel Beschwerden beim Schlucken, bei der Aufnahme der Ho­stie, Verweigerung),

·  die Bedürfnisse der Eltern (zum Beispiel Be­deutung des Tages der Konfir­mation für Eltern mit einem nicht be­hinderten bzw. mit ei­nem behinderten Kind, beson­dere Verhaltensweisen der Ju­gendlichen, Kon­takt zur Ge­meinde),

·  die jeweiligen örtlichen Ge­ge­benheiten (zum Beispiel rollstuhl­geeigneter Zugang zur Kirche). Es empfiehlt sich, Kontakt zur je­weiligen Schule aufzu­nehmen." (S. 26 f)

Fortbildungen

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Dekanatsbeauftragte

Die aktuelle Liste finden Sie im Intranet der bayerischen Landeskirche, Handlungsfeld 3 (Zugang erforderlich).

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