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Leitlinien für den Evangelischen Religionsunterricht in Bayern

 

Die von der Landessynode in Heilsbronn am 25. März 2004 beschlossenen "Leitlinien" lösen das "Globalziel des Religionsunterrichts im Evangelischen RU in Bayern" aus dem Jahr 1970 ab. Sie sind damit Grundlage für den Religionsunterricht an allen bayerischen Schulen.

 

Leitlinien für den Evangelischen Religionsunterricht in Bayern

1. Der Evangelische Religionsunterricht hat im Fächerkanon der Schule die Aufgabe, der Kommunikation der Schülerinnen und Schüler mit der christlichen Tradition in der gegenwärtigen Welt zu dienen. Mit dem Religionsunterricht nimmt die Kirche Bildungsverantwortung in der pluralen Gesellschaft am Ort der Schule wahr. Sie tut dies in konfessioneller Deutlichkeit und ökumenischer Offenheit. Der Religionsunterricht geschieht unter den Gegebenheiten und Bedingungen der Schule und wird von Kirche und Staat gemeinsam verantwortet.

2. Aus dieser Aufgabe ergeben sich folgende Ziele

a) Der Religionsunterricht informiert und orientiert über die christliche Tradition und ihre jüdischen Wurzeln, über die Kirche in Geschichte und Gegenwart, über Fragen der Ökumene und des interreligiösen Dialogs sowie über philosophische und außerchristliche Deutungen von Mensch und Welt. Er will Schülerinnen und Schülern Wege zu einem lebensbezogenen Umgang mit der biblischen Überlieferung eröffnen.

b) Der Religionsunterricht bringt Fragen und Herausforderungen unserer Zeit zur Sprache; er will Schülerinnen und Schüler zur Auseinandersetzung mit christlichem Glauben und Handeln anregen und sie ermutigen, vom Evangelium her Perspektiven für die eigene Orientierung zu entwickeln. Bei den damit verbundenen Lernprozessen sind die religiöse Entwicklung und Sozialisation der Schülerinnen und Schüler zu beachten.

c) Der Religionsunterricht fördert die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler; er will sie hinführen zu einem vor Gott verantwortlichen achtsamen Umgang mit Mensch und Welt. Er bietet den Schülerinnen und Schülern im Rahmen der schulischen Möglichkeiten Lebenshilfe und Begleitung an. Dazu gehört auch, im Leben der Schule Raum zu schaffen für Innehalten und Feiern, für Gebet und Gottesdienst. Der Religionsunterricht unterstützt von seinem christlichen Menschenbild her soziales und kommunikatives Lernen; er fördert Toleranz und Empathie.

d) Der Religionsunterricht bringt die biblische Botschaft nicht nur als historisch Gegebenes zur Sprache, sondern will zugleich offen sein für die persönliche Anrede Gottes an den Menschen. Er will Wege zum Glauben eröffnen und Schülerinnen und Schülern dabei helfen, ihren Ort in der Gemeinschaft der Christen zu bestimmen. Die Schülerinnen und Schüler sollen, auch im Umgang mait bedrückenden Lebenserfahrungen, zu einem Leben aus der Hoffnung des christlichen Glaubens ermutigt werden.

3. Der Religionsunterricht ist heute geprägt von einer Vielfalt an Konzeptionen und Methoden. Seiner Aufgabe entspricht ein mehrdimensionales Lernen und Lehren. In der spannungsvollen Einheit von Wirklichkeitserfahrung und Glaubensauslegung begegnen sich im Unterricht Lernende und Lehrende als Personen mit einer je eigenen Geschichte. Dass der Religionsunterricht im Vertrauen auf Gott geschehen kann, schließt die Bejahung der menschlichen Grenzen allen Lehrens und Lernens ebenso ein wie die Möglichkeit, immer wieder neu anzufangen.

 

Gegenüberstellung: Leitlinien und Globalziel

Das Globalziel des Religionsunterrichts im Evangelischen RU in Bayern

I.
Der evangelische Religionsunterricht hat die Aufgabe, der Kommunikation des Schülers mit dem christlichen Glauben in der gegenwärtigen Welt zu dienen. In diesem Sinne versteht er sich als Dienst der Kirche an der Gesellschaft. Er geschieht unter den Gegebenheiten und Bedingungen der Schule. Darum müssen die Ziele des Religionsunterrichtes von Kirche und Schule gemeinsam verantwortet werden können.

II.
Aus dem Auftrag ergeben sich folgende Ziele:

1. Der Religionsunterricht soll Antworten von Christen auf die Fragen, Nöte und Herausforderungen unserer Zeit suchen und entfalten. Das sollte geschehen im Blick auf die Fragenden selbst, auf die Mitmenschen und die Umwelt. Dabei ist die altersspezifische Einstellung zum Glauben im Horizont des religiösen Bewusstseins unserer Zeit zu beachten.

2. Der Religionsunterricht informiert und orientiert über die christliche Tradition, die Lebensäußerungen der Kirche und über die ökumenischen Fragen sowie über außerchristliche Daseinsauslegungen. Notwendig sind dabei sachliches Gespräch und Hinführung zur Urteilsfähigkeit in der pluralistischen Gesellschaft.

3. Der Religionsunterricht schuldet dem Schüler konkrete Lebenshilfe, damit dieser zu sich selbst finden und in der Gesellschaft mündig werden kann. Damit ist der Religionsunterricht zugleich Einübungsfeld für die Achtung Andersdenkender. Da Glauben und Denken, Lernen und Leben, Haltung und Verhalten zusammengehören, muss der Religionsunterricht sowohl für kritische Fragen offen sein als auch Möglichkeiten der Einübung und Einführung sowie Raum zum Ausführen und Ausüben in der Schule gewähren.

4. Der Religionsunterricht hat den Anruf Gottes in der christlichen Überlieferung gegenüber dem Menschen unserer Zeit auszusprechen. Deshalb bemüht er sich darum, dass der Schüler dem biblischen Wort begegnen, Wege zum eigenen Glauben an Jesus Christus finden und in die Gemeinschaft der Christen hineinwachsen kann.

III.
Im Vollzug des Religionsunterrichts werden Fragen gestellt und Antworten geben. Die Antworten dürfen nicht an den Fragen der Schüler vorbeigehen. Sie müssen mit den Schülern solidarisch gesucht und erarbeitet werden - im Bewusstsein, dass auch der Lehrer ein Fragender ist.

Die Problemorientierung des Religionsunterrichts darf dabei weder gegen die Bibelorientierung ausgespielt werden noch umgekehrt. Es geht vielmehr um die spannungsvolle Einheit von Wirklichkeitserfahrung und Glaubensauslegung.

 

Leitlinien für den Evangelischen Religionsunterricht in Bayern

1.
Der Evangelische RU hat im Fächerkanon der Schule die Aufgabe, der Kommunikation der Schülerinnen und Schüler (S) mit der christlichen Tradition in der gegenwärtigen Welt zu dienen. Mit dem RU nimmt die Kirche Bildungsverantwortung in der pluralen Gesellschaft am Ort der Schule wahr. Sie tut dies in konfessioneller Deutlichkeit und ökumenischer Offenheit. Der RU geschieht unter den Gegebenheiten und Bedingungen der Schule und wird von Kirche und Staat gemeinsam verantwortet.

2.
Aus dieser Aufgabe ergeben sich folgende Ziele:
a)
Der RU informiert und orientiert über die christliche Tradition und ihre jüdischen Wurzeln, über die Kirche in Geschichte und Gegenwart, über Fragen der Ökumene und des interreligiösen Dialogs sowie über philosophische und außerchristliche Deutungen von Mensch und Welt. Er will S Wege zu einem lebensbezogenen Umgang mit der biblischen Überlieferung eröffnen.
b)
Der RU bringt Fragen und Herausforderungen unserer Zeit zur Sprache; er will die S zur Auseinandersetzung mit christlichem Glauben und Handeln anregen und sie ermutigen, vom Evangelium her Perspektiven für die eigene Orientierung zu entwickeln. Bei den damit verbundenen Lernprozessen sind die religiöse Entwicklung und Sozialisation der S zu beachten.
c)
Der RU fördert die Selbständigkeit der S; er will sie hinführen zu einem vor Gott verantwortlichen achtsamen Umgang mit Mensch und Welt. Er bietet den S im Rahmen der schulischen Möglichkeiten Lebenshilfe und Begleitung an. Dazu gehört auch, im Leben der Schule Raum zu schaffen für Innehalten und Feiern, für Gebet und Gottesdienst. Der RU unterstützt von seinem christlichen Menschenbild her soziales und kommunikatives Lernen; er fördert Toleranz und Empathie.
d)
Der RU bringt die biblische Botschaft nicht nur als historisch Gegebenes zur Sprache, sondern will zugleich offen sein für die persönliche Anrede Gottes an den Menschen. Er will Wege zum Glauben eröffnen und S dabei helfen, ihren Ort in der Gemeinschaft der Christen zu bestimmen. Die S sollen, auch im Umgang mit bedrückenden Lebenserfahrungen, zu einem Leben aus der Hoffnung des christlichen Glaubens ermutigt werden.

3.
Der Religionsunterricht ist heute geprägt von einer Vielfalt an Konzeptionen und Methoden. Seiner Aufgabe entspricht ein mehrdimensionales Lernen und Lehren. In der spannungsvollen Einheit von Wirklichkeitserfahrung und Glaubensauslegung begegnen sich im Unterricht Lernende und Lehrende als Personen mit einer je eigenen Geschichte. Dass der RU im Vertrauen auf Gott geschehen kann, schließt die Bejahung der menschlichen Grenzen allen Lehrens und Lernens ebenso ein wie die Möglichkeit, immer wieder neu anzufangen.

 

Globalziel und Leitlinien - ein Vergleich
oder:

Wohin leiten die neuen "Leitlinien"?

Karl-Heinz Klose, RPZ Heilsbronn
Pädagogik in Schule und Gemeinde - Ausbildung im Vikariat

Die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat am 25.März 2004 die "Leitlinien für den Evangelischen Religionsunterricht in Bayern" beschlossen. Sie lösen das "Globalziel für den Ev. RU in Bayern" ab, das seit 1970 wegweisend war, und schreiben dieses fort. Im Folgenden suche ich die Unterschiede zwischen dem "Globalziel" und den "Leitlinien" auf und kommentiere sie.

1. Glauben versus Tradition?

Die "Leitlinien" schreiben das Kernstück des Globalziels um: aus der "Aufgabe, der Kommunikation des Schülers mit dem christlichen Glauben in der gegenwärtigen Welt" (Globalziel I) wird die Kommunikation "mit der christlichen Tradition" (Leitlinien 1).

Kommentar: Der Begriff des Glaubens wird ersetzt durch den interpretationsbedürftigen Begriff der Tradition. Was ist gewonnen? In jedem Fall das, was mit den nach Ernst Lange zitierten Worten der "Kommunikation mit dem christlichen Glauben" auch schon gemeint war: der Glaube erwächst erst aus der Begegnung mit historisch geprägtem, biografisch verankertem und persönlich repräsentiertem Evangelium; begegnen kann ich immer nur Ausprägungen von Glauben - also Tradition.
Dass "Tradition" hier nicht als Offenbarungsgröße im katholischen Sinn gebraucht wird, muss im katholischen Bayern gelegentlich betont werden...

2. Das Verhältnis von Schüler und Schülerinnen zu dem, was "Tradition" meint

Der RU des Globalziels sucht "sachliches Gespräch, will "Hinführung zur Urteilsfähigkeit" (II.2); er "schuldet dem Schüler konkrete Lebenshilfe" und "hat den Anruf Gottes ... gegenüber dem Menschen" auszusprechen (II.3 und 4).
In den Leitlinien will der Religionsunterricht "die Schülerinnen und Schüler zur Auseinandersetzung mit christlichem Glauben und Handeln anregen und sie ermutigen, vom Evangelium her Perspektiven für die eigene Orientierung zu entwickeln"; Schülern sollen sich "Wege zu einem lebensbezogenen Umgang mit der biblischen Überlieferung" öffnen (2a und b); "Der RU fördert die Selbständigkeit der Schüler und Schülerinnen."

Kommentar: Schüler/Schülerinnen und christliches Gedankengut sollen sich im RU der "Leitlinien" in Augenhöhe begegnen: keine Trichterpädagogik (Lehrer liefert geschickt an, damit alles in den Schüler hineinpasst - einige Passagen des "Globalziels" legen dies nahe), sondern Auseinandersetzung und eigenständige Aneignung. Das kann ich nur begrüßen. Es entspricht dem, was christlicher Glaube will und dem, wie Schüler und Schülerinnen im Bildungsbereich Schule wahrzunehmen sind. Auch wer auf Überzeugung aus ist, muss sie im Bereich der Schule mit Dialog, Reflexion und Freiheit verbinden.

3. Personsein, Erfahrungsbezug und Biografie

Sowohl die Person des Schülers, der Schülerin als auch die Person des Unterrichtenden, der Unterrichtenden kommen in den "Leitlinien" in den Blick:

  • Es geht um Lebensbezug (2a)
  • "Perspektiven für die eigene Orientierung" sollen die Sch. entwickeln (2b).
  • Statt der "Einstellung zum Glauben" (Globalziel II 1.) ist jetzt "die religiöse Entwicklung und Sozialisation" zu beachten (2b).
  • Ein Bekenntnis zur Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler: RU fördert dies (2c).
  • Schüler und Schülerinnen sollen "ihren (!) Ort in der Gemeinschaft der Christen bestimmen" (2d).
  • Der RU "geschieht im Vertrauen auf Gott" (3). Und schließlich
  • "begegnen sich ... Lernende und Lehrende als Personen mit einer je eigenen Geschichte" (3).

Kommentar: Schule als Lebensraum - zu ihm gehören die Lebensgeschichten und Lebensbezüge von Lehrenden und Lernenden. Ein hoher Anspruch. Der erfahrungsorientierte RU will sich diesem Anspruch stellen.

4. Das Verständnis von RU

  1. Aus dem "Dienst der Kirche an der Gesellschaft" (Globalziel I) wird : "Mit dem RU nimmt die Kirche Bildungsverantwortung .. am Ort der Schule wahr" (Leitlinien 1).
  2. Während die gemeinsame Verantwortung für die Ziele "von Kirche und Schule" betont wird (I), ordnet sich der RU in den "Leitlinien" unter die "Gegebenheiten und Bedingungen der Schule" und benennt die gemeinsame Verantwortung "von Kirche und Staat".
  3. Das Globalziel sieht den RU für sich. Er muss "Raum zum Ausführen und Ausüben gewähren" (II 3). Die Leitlinien weisen dem RU -und damit den RU-Unterrichtenden die Aufgabe zu, "im Leben der Schule Raum zu schaffen für Innehalten und Feiern, für Gebet und Gottesdienst".

Kommentar:

Zu a) Der RU als Beitrag eines weiter zu sehenden Bildungsprozesses macht ernst damit, dass der RU nicht in der Kirche verankert und begründet ist, sondern einem Menschenbild entspricht und sich von daher begründet. Die sog. Kopftuchdiskussion lässt gelegentlich einen Staat aufscheinen, der Religion aus seinen Vollzügen ausgrenzt. Die "Leitlinien" formulieren integrativ und gründen den RU anthropologisch. Ich kann nur hoffen, dass sich diese Linie in der BRD und im Rahmen der Europäischen Einigung durchziehen lässt.

Zu b)Das Interesse des demokratischen Staates am RU, das im Grundgesetz der BRD und in der Bayerischen Verfassung seinen Niederschlag findet, bekommt auch hier seinen Ausdruck. Umgekehrt wird es für uns zur Aufgabe, den demokratischen Staat -auch durch unsere Arbeit im RU- zu stärken.

Zu c) Der RU der "Leitlinien" sieht über seinen Fachbeitrag hinaus die Mitverantwortung für das Gesamte der Schule. Es wird gegenwärtig und zukünftig Aufgabe sein, die Beiträge des RU für Schulentwicklung auszuloten.

5. Einige wie ich meine nicht unwesentliche Ergänzungen und Erweiterungen:

  • Der RU "im Fächerkanon der Schule" (1)
  • RU und Kirche "in konfessioneller Deutlichkeit und ökumenischer Offenheit" (1)
  • Die christliche Tradition "und ihre jüdischen Wurzeln" (2a)
  • Ökumene "und des interreligiösen Dialogs" (2a)
  • ... sowie über "philosophische und" außerchristliche Deutungen"
  • Lebenshilfe und Begleitung "im Rahmen der schulischen Möglichkeiten" (2c) -
  • "Der RU unterstützt von seinem Menschenbild her soziales und kommunikatives Lernen; er fördert Toleranz und Empathie" (2d).
  • Die Polarität von Problem- und Bibelorientierung öffnen die Leitlinien für die "Vielfalt von Konzeptionen und Methoden (3).

Ich bin die mir augenfälligen Unterschiede durchgegangen. Mein Wunsch ist, dass die verfassten "Leitlinien" zum Gesprächsgegenstand werden. Dafür gibt es gewichtige Gründe:

O   Sie sind vorzeigbare Profilierung des Evangelischen Religionsunterrichts.

O   Sie sind gemeinsame Bezugsgröße für den RU in unterschiedlichen Schularten.

O   Sie sind Bindeglied zwischen den diversen Berufsgruppen, die das Fach unterrichten.

Das "Globalziel" war 1970 nahezu eine historische Tat: die garstigen Gräben zwischen einem problem- und gesellschaftsorientierten RU und den Spielformen der alten "Evangelischen Unterweisung" wurden überbrückt. Die "Leitlinien" entspringen keiner so zwingenden historischen Notwendigkeit; allerdings sind sie eine wohltuende Fortschreibung. Um so wichtiger, dass wir sie nicht nur zur Kenntnis nehmen oder zu den Akten legen, sondern ins Spiel bringen.

Karl-Heinz Klose, RPZ Heilsbronn
Pädagogik in Schule und Gemeinde - Ausbildung im Vikariat

 

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