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Es gibt Formen der finanziellen Unterstützung für Projekte der Schulseelsorge!

Auf dieser Seite finden Sie die notwendigen Unterlagen für verschiedene Anträge, mit denen Sie Unterstützung für Projekte der Schulseelsorge beantragen können.

 

1. Stundenanrechnung für Religionspädagog/innen und Katechet/innen

Die Landeskirche hat in einem begrenzten Umfang die Möglichkeit, Religionspädagog/innen und Katechet/innen eine Stundenanrechnung zu gewähren. Bedingung für die Antragsstellung ist der Nachweis der Qualifikation Schulseelsorge und eine entsprechende Projektbeschreibung in Absprache mit dem Referat Schulseelsorge im RPZ.

Hier finden Sie:

 

2. Aufwandsentschädigung für staatliche Lehrkräfte

Das RPZ kann im kommenden Schuljahr 2011/12 aus Projektgeldern zeitlich begrenzt eine Aufwandsentschädigung für Projekte der Schulseelsorge auszahlen. Dies gilt für staatliche Lehrkräfte, die die Qualifikation Schulseelsorge absolviert haben und eine entsprechende Projektbeschreibung in Absprache mit dem Referat Schulseelsorge vorlegen.
Achtung: Es handelt sich um eine Aufwandsentschädigung, nicht um eine Stundenanrechnung.

Hier finden Sie:

 

3. Zuschuss zur Supervision für staatliche Lehrkräfte

Staatliche Lehrkräfte, die sich in der Schulseelsorge engagieren, können beim RPZ einen Zuschuss auf die Kosten für Supervision beantragen. Die Höhe und die Rahmenbedingungen des Zuschusses entsprechen der Förderung, die die Landeskirche für kirchliche Mitarbeitende auszahlt.

Hier finden Sie:

 

Zu allen Fragestellungen erhalten Sie Informationen beim Referat Schulseelsorge am RPZ, Dr. Ute Baierlein, 09872 / 509-130, baierlein.rpz-heilsbronn[a]elkb.de

Fortbildungen

Fortbildungen zu seelsorgerlichem Handeln in der Schule finden Sie hier.

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Finanzielle Unterstützung für Projekte der Schulseelsorge!

Hier finden Sie die notwendigen Unterlagen für

• Stundenanrechnung für ReligionspädagogInnen und KatechetInnen
• Aufwandsentschädigung für staatliche Lehrkräfte
• Zuschuss für Supervision für staatliche Lehrkräfte

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