Grundkurs für Katechetinnen und Katecheten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundkurs für Katechetinnen und Katecheten


Hinweise zum Grundkurs 2025/2027

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Katechechetenausbildung.
Der nächste Grundkurs 2025/2027 beginnt im September 2025 und endet im Juli 2027. Die Bewerbungszeit beginnt im November 2024.
Auf dieser Seite finden Sie sowohl die Terminübersicht des aktuellen Grundkurses als auch den Flyer mit wesentlichen Informationen zur Katechetenausbildung.
Da sich das RPZ zur Zeit in einem Umstrukturierungsprozess befindet, der auch Auswirkungen auf die Katechetenausbildung hat, ist noch mit vereinzelten Veränderungen zu rechnen. 

Mit freundlichen Grüßen aus dem RPZ Heilsbronn
Maria Kaindl
(Ausbildungsleitung)

Voraussetzungen für die Zulassung zum Grundkurs

  • Die Bewerberin/der Bewerber muss grundsätzlich Mitglied der Evang.-Luth. Kirche in Bayern sein und
  • mindestens den Nachweis über einen erfolgreichen Mittleren Schulabschluss erbringen.
  • Der/die zuständige Schulreferent*in bzw. Dekan*in muss bestätigen, dass für den Einsatz einer weiteren Religionslehrkraft im jeweiligen Dekanat Bedarf besteht.

Struktur des Kurses

Der Grundkurs erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Schuljahren.
Der zu veranschlagende Zeitaufwand entspricht in etwa einer Halbtagstätigkeit. Zeitweise kann er auch höher liegen.
Folgende Ausbildungsteile greifen dabei ineinander:

  1. Die Seminarwochen, ergänzt von regionalen und digitalen Modulen

    Während der Seminarwochen übernachten die Teilnehmer*innen in Heilsbronn. Für Kinderbetreuung kann dort nicht gesorgt werden. Die Teilnehmer*innen müssen dies zu Hause selbst organisieren. (Ausnahme: Für Babys/Stillkinder sind unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen möglich.) Für das zweite Jahr sind verkürzte Seminarwochen (meist 4-tägig) vorgesehen, die mit regionalen Seminartagen und digitalen Formaten ergänzt werden.
    In einem lebensgeschichtlich orientierten, erfahrungsbezogenen Ansatz arbeiten die Teilnehmer*innen in diesen Seminarwochen an theoretischen und praktischen Grundkompetenzen für den Religionsunterricht:
    Die Personkompetenz beinhaltet die Fähigkeit der Selbstwahrnehmung, des bewussten Umgangs mit eigenen Gefühlen, Einstellungen und Verhaltensweisen und der eigenen Lebens- und Glaubensgeschichte.
    Die Sozialkompetenz umfasst die Fremdwahrnehmung und den achtsamen Umgang mit anderen, fremden Gefühlen, Einstellungen und Verhaltensweisen. Soziale Prozesse sollen wahrgenommen und verstanden werden. Für den Religionsunterricht bedarf es der Fähigkeit, Gruppenprozesse und soziale Lernprozesse zu gestalten und unter Beteiligung der Schüler*innen anzuleiten und zu steuern.
    Die Fachkompetenz beinhaltet die Fähigkeit, die Bibel sachgerecht auszulegen, sich mit biblisch-theologischer Fachliteratur konstruktiv-kritisch auseinander zu setzen und diese zu verarbeiten. Hinzu kommen konzeptionelle, rollenspezifische, methodisch-didaktische und medienpädagogische Grundlagen. Die Teilnehmer*innen lernen in der Verzahnung von Theorie und Praxis, Religionsunterricht professionell zu planen und durchzuführen. 

  2. Die Unterrichtspraxis
    Die Teilnehmer*innen arbeiten zu Hause mit einem Mentor/einer Mentorin im Religionsunterricht zusammen. Die Mindestanforderung ist eine ständige Zusammenarbeit in allen anfallenden Religionsstunden einer Klasse mit mindestens zwei Wochenstunden (bei einstündig gehaltenem Unterricht bedarf es einer weiteren Klasse). Die Praxisausbildung erfolgt innerhalb des regulären Stundenkontingentes der Mentorin/des Mentors.
    Im ersten Ausbildungsjahr sieht die Zusammenarbeit wie folgt aus:
    Das Schuljahr beginnt mit einer Orientierungsphase. Die Teilnehmer*innen lernen möglichst viele Religionsklassen des Mentors/der Mentorin in Grund- bzw. Mittelschule kennen. Dann entscheiden Teilnehmer*in und Mentor*in gemeinsam, welche Klasse die Ausbildungsklasse im ersten Schuljahr sein wird. Diese Klasse soll dann nicht mehr gewechselt werden, weil der Arbeits- und Entwicklungsprozess einer Klasse während eines Schuljahres eine wesentliche Arbeitsgrundlage darstellt. Die Orientierungsphase dauert bis Anfang Oktober.
    Daran schließt sich die Hospitationsphase an. Die Teilnehmer*innen hospitieren im gesamten Religionsunterricht der gewählten Klasse und darüber hinaus. Sie sollen die einzelnen Schüler*innen, die Lehrkraft und die Klasse insgesamt in ihrem Verhalten und Umgang miteinander wahrnehmen und deuten lernen. Dazu gehört auch, dass sie Verständnis für die Planung und die Prozesse von Religionsunterricht entwickeln.
    Während der Hospitationsphase sollen die Teilnehmer*innen außerdem eine Woche lang im gesamten Unterricht einer Grundschulklasse (also in allen Fächern) hospitieren. Die Mentorin/der Mentor organisiert eine solche Hospitationsmöglichkeit.  
    Die Hospitationen im Religionsunterricht werden in einem wöchentlichen Nachgespräch von ca. 60 Minuten reflektiert. Die Hospitationsphase endet mit den Weihnachtsferien.
    Nach den Weihnachtsferien sollen die Teilnehmer*innen mit dem eigenen Unterrichten beginnen und den Religionsunterricht ihrer Praktikumsklasse übernehmen. Punktuelle Hospitationen sind dennoch weiterhin vorgesehen.
    Die Mentor*innen sind in allen gehaltenen Stunden anwesend und reflektieren diese mit den Teilnehmer*innen in den wöchentlichen Nachgesprächen.
    Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer*innen während der Ausbildungszeit auch vonseiten des Seminarteams vielfältige qualifizierte Rückmeldungen.
    Im zweiten Ausbildungsschuljahr wählen sich die Teilnehmer*innen in einer Orientierungsphase von max. zwei Wochen aus dem Stundenkontingent ihres Mentors/ihrer Mentorin eine neue Praktikumsklasse aus, wenn möglich in der jeweils anderen Schulart. Diese Klasse wird eigenverantwortlich übernommen. Mindestens 75% der gehaltenen Stunden werden nach wie vor mentoral begleitet und in den regelmäßigen Nachgesprächen gemeinsam reflektiert. Diese Phase endet mit der 7. Seminarwoche. Danach haben die Teilnehmer*innen Zeit für die schriftliche Ausarbeitung ihrer Katechese (= schulpraktische Prüfung). Nach der 8. Seminarwoche wird der Religionsunterricht in der Praktikumsklasse dann wieder aufgenommen und bis zur Lehrprobe (= Halten der Prüfungsstunde) fortgesetzt. Mit der Lehrprobe endet die Praxisausbildung vor Ort. Von da an übernimmt der Mentor/die Mentorin den Unterricht wieder ganz.
    Die Mentor*innen haben eine sehr starke Stellung im Ausbildungskonzept. Die Seminarwochen können die Grundlagen für die Praxis legen. Doch die Einübung, Korrektur und Festigung muss vor Ort in der konkreten Unterrichtspraxis erfolgen. Dabei sollen die Teilnehmer*innen auch dahingehend beraten und unterstützt werden, ihren eigenen Unterrichtsstil zu finden und zu entwickeln.
    Für die Mentor*innen finden auf beide Schuljahre verteilt drei Mentorentreffen (jeweils 2-tägig) im RPZ Heilsbronn statt, an denen sie über die Ausbildung und deren religionspädagogische Konzeption informiert werden. Auch Fragen, Übungen und der mentorale Austausch bzgl. der Beratung und Begleitung der Teilnehmer*innen haben hier ihren Platz. 

  3. Das Eigenstudium

    Das in den Seminarwochen erarbeitete Basiswissen muss zu Hause anhand umfangreicher Pflichtlektüre und weiterer Aufgabenstellungen vor- und nachgearbeitet, vertieft, erweitert und auf die Unterrichtspraxis übertragen werden. Während der Ausbildungszeit erstellen die Teilnehmer*innen außerdem zwei Katechesen. Der Umgang mit dem Textverarbeitungsprogramm Word wird dabei vorausgesetzt. Eine Katechese ist eine schriftliche Hausarbeit in wissenschaftlicher Form, in der die erlernten Schritte der Unterrichtsplanung anhand eines Lehrplanbeispiels so angewandt werden, dass dabei ein schlüssiger Lernweg (= Unterricht) entsteht. Dabei werden die Schüler*innen genau wahrgenommen, biblische Inhalte und religiöse Themen mit Hilfe der Fachliteratur intensiv erschlossen, Kenntnisse aus Entwicklungspsychologie und Humanwissenschaften mit herangezogen und methodisch-didaktische Grundlagen sachgerecht und reflektiert angewendet.
    Beachte: Die Ausbildungsteile von Seminarwochen, Unterrichtspraxis und Eigenstudium sind für alle Teilnehmer*innen im beschriebenen Umfang verpflichtend und für die Zulassung zur Prüfung Voraussetzung. Bitte unterschätzen Sie nicht die Intensität und den fachlichen Anspruch dieser Ausbildung. Da die Seminardidaktik und -methodik die präsente Teilnahme an den Seminarwochen am RPZ erfordert, setzen wir in unsicheren Zeiten der Pandemie voraus, dass die Teilnehmer*innen die jeweils gültige Zugangsberechtigung gewährleisten können, damit uns pandemiebedingt kein Ausbildungsplatz verloren geht.
    Des Weiteren benötigen Sie für die Ausbildung die technischen Voraussetzungen, d. h. einen Internetanschluss sowie einen Laptop, der dem heutigen Standard entspricht.

Abschlussprüfung

Der Kurs schließt mit einer schriftlichen, mündlichen und schulpraktischen Prüfung ab:

  • Klausur im Fach "Biblische Theologie"
  • Mündliche Prüfung im Fach "Religionspädagogik"
  • Ausarbeitung einer Katechese und Halten der Prüfungsstunde (Lehrprobe)

Fortbildungspflicht in den ersten Dienstjahren

Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer*innen auf Antrag einen Dienstvertrag als Katechet*in durch das Landeskirchenamt der Evang.-Luth. Kirche in Bayern. Während der ersten beiden Dienstjahre sind die Absolvent*innen verpflichtet, an religionspädagogischen Fortbildungen teilzunehmen (10 Fortbildungstage in zwei Jahren). Es wird Dienstbefreiung gewährt. Über die Erfüllung der Fortbildungspflicht erhalten die Katechet*innen eine Bestätigung.

Kosten

Die Kosten des Grundkurses trägt überwiegend die Landeskirche, sofern der Grundkurs vollständig absolviert wird. In diesem Fall beteiligen sich die Teilnehmer*innen zur Zeit mit einem Eigenbeitrag von 320,- € an den entstehenden Sachkosten (Ausbildungsmaterialien, Reader etc.). Diese Pauschale wird von allen Teilnehmer*innen in 4 Teilen zu je 80,- € erhoben. Geringfügige Änderungen sind möglich. Die Fahrtkosten nach Heilsbronn werden entsprechend der jeweils gültigen Vereinbarung zwischen der Evang. Kirche Deutschland und der Deutschen Bahn AG erstattet.

Bewerbung und Auswahlverfahren

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Katechetenausbildung. Die Ausbildungsplätze in Heilsbronn sind allerdings begrenzt. Deshalb ist eine direkte Anmeldung zum Grundkurs nicht möglich. Form und Zeitplan des Bewerbungsverfahrens sind einzuhalten:

Das Bewerbungsverfahren beginnt jeweils ca. 10 Monate vor Beginn eines Grundkurses mit der Ausschreibung im Amtsblatt der Evang.-Luth. Kirche in Bayern. Dort werden die Bewerbungsfristen jeweils bekannt gegeben. Wer keinen Zugang zum Amtsblatt hat, kann sich ab Ende September als Interessent*in im Religionspädagogischen Zentrum vormerken lassen (Sekretariat Karin Sitzmann). Damit ist jedoch keine Bevorzugung im Auswahlverfahren verbunden.

Die notwendigen Unterlagen für die Bewerbung werden ausschließlich vom Religionspädagogischen Zentrum versandt. Die Bewerbung erfolgt über den/die Schulreferent*in im Dekanat an das RPZ Heilsbronn. Von den eingegangenen Bewerbungen werden die Personen ausgewählt, in deren Dekanat der dringendste Bedarf zur Abdeckung des Religionsunterrichts besteht (d. h. die Ausbildungsplätze werden an Dekanat und Wohnort gebunden vergeben) und die persönlich am besten geeignet erscheinen.

Einsatz und Vergütung

Eine Übernahmegarantie durch die Bayerische Landeskirche nach bestandener Prüfung kann nicht gegeben werden. Bisher konnten aber alle Absolvent*innen übernommen werden.
Der Grundkurs befähigt zur Erteilung von evangelischem Religionsunterricht, unterhälftig (derzeit maximal 13 Wochenstunden), in Grund-, Mittel- und Förderschulen innerhalb eines Dekanatsbezirks. Somit schafft der Grundkurs allein nicht die Grundlage für eine existenzsichernde Tätigkeit.
Der Dienstvertrag wird zwischen Landeskirchenamt und Katechet*in geschlossen.
Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Referat des Landeskirchenamtes (D 2.1; Tel.-Nr. 089/5595-0).    

Termine Grundkurs 2023/2025

Beginn der Bewerbungsfrist
Ausschreibung im Amtsblatt
November 2022
Ende der Bewerbungsfrist28.02.2023
Einführungstage06.09. - 08.09.2023
1. Seminarwoche02.10. - 06.10.2023
2. Seminarwoche09.10. - 13.10.2023
1. Mentorentreffen19./20.10.2023
3. Seminarwoche19.02. - 23.02.2024
4. Seminarwoche15.04. - 19.04.2024
2. Mentorentreffen02./03.05.2024
5. Seminarwoche22.07. - 26.07.2024
6. Seminarwoche (4-tägig)07.10. - 10.10.2024
3. Mentorentreffen14./15.10.2024
7. Seminarwoche (4-tägig)17.02. - 20.02.2025
8. Seminarveranstaltung17.03. - 19.03.2025
Prüfungen23./24.06.2025
Digitale Schularten-Module
(Förder-, Grund-, Mittelschule)
30.06. - 02.07.2025 (halbtägig)
Abschluss der Ausbildung
mit liturgischem Modul und Einsegnungsfeier
24./25.07.2025
Beachte: Hinzu kommen 2 regionale Seminartage pro Ausbildungsjahr, die von Personen durchgeführt werden, die die regionale Ausbildung der Religionspädagog*innen im Vorbereitungsdienst verantworten (= sog. Fachberater*innen). Die für Sie zuständige Person wird sich selbst mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mentorat

Über das Anforderungsprofil für Mentor*innen in der Katechetenausbildung können Sie sich hier informieren (pdf-Datei).

Schulreferent*innen

Kontakt

Maria Kaindl
Pfarrerin
maria.kaindl[at]rpz-heilsbronn.de
Telefon: 09872 / 509-118

Sekretariat

Karin Sitzmann
karin.sitzmann[at]rpz-heilsbronn.de
Telefon: 09872 / 509-120

 

Informationsbroschüre

Informationsbroschüre zum Grundkurs für Katechetinnen und Katecheten
(Stand: Dezember 2022)

PDF-Datei

 

Feierliche Einsegnung des Grundkurses

Am 21. Juli 2023 wurden die Teilnehmer*innen des Grundkurses 2021/2023 im Münster Heilsbronn feierlich in ihren Dienst als Katechet(inn)en eingesegnet. Wir wünschen ihnen Gottes Segen, viel Freude in ihrem neuen Beruf und vor allem in der Begegnung mit ihren Schülerinnen und Schülern. 

 

"Gell, da hat´s Gott aber richtig knallen lassen!"

Interview mit drei Katechetinnen über ihre Arbeit, ihren persönlichen Antrieb und
ihre Erlebnisse in den Schulen!

PDF-Datei

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