EM 2024 – Infos zu Public Viewing
Die Fußball-EM steht vor der Tür und in der einen oder anderen Kirchengemeinde gibt es Überlegungen zum Angebot von „Public Viewing“.
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Bayern informiert über die Tarife, die die GEMA vor kurzem auf ihrer Seite veröffentlicht hat und gibt Klärungen weiter, die die EKD mit der GEMA herbeigeführt hat.
Die GEMA definiert Public Viewing wie folgt:
„Public Viewing im Sinne der Vergütungssätze U-V/M-V sind Übertragungen mit Veranstaltungscharakter. Für die Anwendung des Tarif M-V müssen zwingend eine oder mehrere der folgenden Bedingungen gegeben sein:
Wenn Plätze oder Hallen einzig und allein deshalb bewirtet und besucht werden, weil dort eine EM-Übertragung stattfindet – auch dann, wenn auf ein Rahmenprogramm verzichtet wird.
Veranstaltungscharakter ist gegeben z.B. durch musikalische Einlagen vor, nach oder während der Übertragung (DJ, Musiker) und/oder Moderation, Showeinlagen etc..
Es findet ein Rahmenprogramm statt.“
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hängt vom Einzelfall ab.
Das Online-Portal der GEMA ist so aufgebaut, dass die Nutzenden je nach Auswahl der Veranstaltungsart auf unterschiedliche Tarife geleitet werden. Im Einzelnen kommen folgende Tarife in Betracht:
Tarif-FS-EM 2024 (Pauschale):
Die Vergütungssätze gelten für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires bei der Wiedergabe von Fernsehsendungen ohne Veranstaltungscharakter während der UEFA EURO 2024 vom 14.06.24 bis 14.07.24.
Bsp.: Großbildfernseher in einem Gemeinderaum oder einer Leinwand in einem Garten.
Bei der Berechnung der Pauschalen wird die Gesamtfläche der Nutzung zu Grunde gelegt, d.h. es können die Flächen mehrerer Nutzungsräume addiert werden.
Tarif FS:
Der reguläre Tarif FS ist im Vergleich zum Tarif FS-EM 2024 bei Nutzung von Bildschirmen bis 42 Zoll (106 cm Diagonale) oder Nutzung eines Großbildschirmes ab 43 Zoll in einem Raum bis 100 m² und vorhandener Lizenz für Hintergrundmusik günstiger.
Die Lizenzierung erfolgt für zwei Monate: Juni und Juli 2024.
Tarif U-V / M-V oder U-ST mit zusätzlicher Fernsehwiedergabe (Public Viewing):
Der Tarif U-V/M-V wird ausschließlich bei Public Viewing Veranstaltungen angewandt.
Public Viewing sind Übertragungen mit Veranstaltungscharakter.
Ob dies bei dem gewählten Format der Fall ist, muss im Einzelfall entschieden werden, die Voraussetzungen sind definiert (s. oben).
Bei Public Viewing im Freien und ohne Eintrittsgeld wird der Tarif U-ST angewandt.
Die Lizenzierung erfolgt bei diesen Tarifen jeweils pro Tag.
Tarif-M-SP:
Der Tarif M-SP gilt für die Übertragung einzelner Spiele – ohne! Veranstaltungscharakter
Bsp.: nur Übertragung von drei Deutschlandspielen oder des EM-Finales.
Die Vergütung ist abhängig von der Anzahl der Zuschauer. Sofern diese bei der Anmeldung nicht genannt wird oder genannt werden kann, erfolgt die Lizenzierung anhand des Fassungsvermögens des Übertragungsortes.
Hinweis: Ab drei Spielen ist der Tarif FS-EM-2024 (Pauschale bis 200 m² für Großbildgeräte) günstiger.
Der Gesamtvertragsnachlass von 20% wird bei allen Tarifvarianten Anwendung finden. Es bleibt je nach Vorhaben zu überprüfen, welcher Tarif sich als am günstigsten darstellen dürfte.
Der Erwerb möglicherweise notwendiger weiterer (FIFA-)Lizenzen (bei Eintrittsnahmen) bleibt hiervon unberührt.
Weitere Informationen finden Sie auf der EKD-Website -> Dort auf „Public Viewing Richtlinien“ klicken.
Weitere Fragen beantwortet die GEMA. Auf Anfrage vermittelt die EMZ auch den Kontakt zu Ansprechpartner*innen im Landeskirchenamt.