Nichtgewerbliche öffentliche Vorführung von Filmen in Kirche und Gemeinde
In Filmen ist üblicherweise Musik enthalten. Dies bedeutet, dass Sie bei einer öffentlichen Filmvorführung auch Musik aufführen.
Die Rechte der Musik-Autor*innen werden von der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) wahrgenommen.
Seit 1.1.2024 sind Filmvorführungen in Kirche und Gemeinde ausnahmslos bei der GEMA meldepflichtig!
Findet Ihre Vorführung in rein kirchlich/gemeindlichem Rahmen statt, so ist diese in vielen Fällen über einen Pauschalvertrag der EKD mit der GEMA bis zum 31.12.2024 abgedeckt.
Bitte beachten Sie:
Berechtigt sind "... alle öffentlich-rechtlich organisierten Körperschaften der evangelischen Kirche, also die EKD, die Gliedkirchen und ihren Untergliederungen. Dazu gehören Kirchenkreise und Kirchengemeinden, die die Hauptanwender des Pauschalvertrages sind. Ist die Kirchengemeinde Trägerin einer diakonischen Einrichtung (z.B. Altenheim, Diakoniestation oder Kindergarten), fallen auch diese Einrichtungen darunter. Weiter sind berechtigt kirchliche Werke und Verbände, unter Umständen auch rechtlich selbstständige Werke und Verbände, wenn sie kirchliche Aufgaben wahrnehmen..." (Zitat aus "Urheberrecht in den Kirchen der EKD", Punkt 3.1, pdf). Eine Sonderregelung für eingetragene Vereine außerhalb der Kirche finden Sie hier.
Filmvorführungen in Kirchen und Gemeinden sind im Rahmen des geltenden Pauschalvertrags zwischen EKD und GEMA kostenlos, wenn kein Eintritt verlangt wird. Dies gilt nur für rein kirchliche/gemeindliche Vorführungen ohne nicht-kirchliche Kooperationspartner. Weitere Informationen finden Sie im ELKB-Rundschreiben vom 1.2.2024 und in der oben erwähnten Information der EKD, dort in Punkt 3.4.4 (pdf).
Seit 1.1.2024 müssen Filmvorführungen bei der GEMA angemeldet werden, auch wenn kein Eintritt verlangt wird und sie im Rahmen des Pauschalvertrags der EKD mit der GEMA kostenlos sind. https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/kirchen
Der Pauschalvertrag ist derzeit im Meldeportal der GEMA noch nicht abgebildet. Sollten Sie obige Bedingungen erfüllen und wider Erwarten eine Rechnung der GEMA erhalten, wenden Sie sich bitte an uns.
Bitte beachten Sie unbedingt das Außenwerbeverbot.
Bei Fragen zu Filmvorführungen, insbesondere auch bei Fragen zur GEMA, können Sie sich gerne an uns wenden. Rechtliche Auskünfte können wir Ihnen hierbei leider nicht geben, wir kennen jedoch die jeweils zuständigen Expert*innen und können an diese weiterverweisen.
Bitte wenden Sie sich an medienzentrale[at]rpz-heilsbronn.de oder 09872-509-215.