Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter

Lehramt Evangelische Religionslehre in Bayern

Der Weg ins Lehramt für Evangelische Religionslehre beginnt mit einem wissenschaftlichen Studium an einer Universität. In dieser ersten Ausbildungsphase erwerben Sie theologische, pädagogische und didaktische Grundlagen. Im Anschluss daran folgt das Referendariat – die zweite Phase der Lehramtsausbildung. Hier sammeln Sie schulpraktische Erfahrungen und werden durch das Religionspädagogische Zentrum der Evang.-Luth. Kirche in Bayern ausgebildet und fachlich begleitet. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu beiden Ausbildungsphasen sowie weiterführende Links zu den zuständigen Institutionen.

Studium Evangelische Religionslehre - Erste Ausbildungsphase

Wenn Sie sich für das Lehramt Evangelische Religionslehre interessieren, finden Sie an verschiedenen bayerischen Universitäten passende Studienangebote. Die religionspädagogischen Lehrstühle bieten fundierte theologische und didaktische Ausbildung sowie Beratung für Studieninteressierte. Je nach angestrebter Schulart unterscheiden sich die Studiengänge in Aufbau, Umfang und Schwerpunktsetzung. Über die folgenden Links gelangen Sie direkt zu den entsprechenden Lehrstühlen und Studieninformationen:
 

Ansprechpartner*innen für das RPZ in der Region

Regionalstelle Schwaben
Dr. Ute Baierlein
ute.baierlein[@]rpz-heilsbronn.de
Telefon: 0151 67843423

Regionalstelle Oberbayern
Annette von Kietzell
annette.vonkietzell[@]rpz-heilsbronn.de
Telefon: 0151 62685494

Regionalstelle Niederbayern/Oberpfalz
Uwe Markert
uwe.markert[@]rpz-heilsbronn.de
Telefon: 0151 70432774

Regionalstelle Oberfranken
Gudrun Wellhöfer
gudrun.wellhoefer[@]rpz-heilsbronn.de
Telefon: 0151 67850308

Regionalstelle Mittelfranken
Dr. Hans-Gerd Bauer
hans-gerd.bauer[@]rpz-heilsbronn.de
Telefon: 0151 25332292

Regionalstelle Unterfranken
Ursula Aschoff
ursula.aschoff[@]rpz-heilsbronn.de
Telefon: 0151 67838001

Ausbildung im Referendariat durch das RPZ

Während des Referendariats werden Lehramtsanwärterinnen und -anwärter im Fach Evangelische Religionslehre durch das RPZ Heilsbronn ausgebildet. In enger Zusammenarbeit mit dem Staat gestalten die Leiter*innen der jeweiligen Regionalstelle Seminarveranstaltungen, besuchen und reflektieren Unterrichtsstunden und prüfen die begleiteten Lehramtsanwärterinnen und -anwärter im Rahmen des zweiten Staatsexamens. Die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für das RPZ in Ihrer Region finden Sie in der rechten Spalte.

Unbefristete Bevollmächtigung (Vocatio) für den Religionsunterricht

Nach dem Referendariat können Lehramtsanwärter*innen eine unbefristete kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts (Vocatio) beantragen. Diese Bevollmächtigung bestätigt offiziell, dass eine Lehrkraft berechtigt ist, im Namen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern Religionsunterricht zu erteilen.

Voraussetzungen für die unbefristete Vocatio sind:

  • erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes durch das Bestehen des Zweiten Staatsexamens
  • Teilnahme an den verbindlichen acht Ausbildungstagen des religionspädagogischen Seminars, die durch die jeweilige Regionalstelle organisiert werden
  • Teilnahme an einem homiletisch-liturgischen Ausbildungsmodul
  • Durchführung von mindestens zwei sog. besonderen Unterrichtsvorbereitungen im Fach Evangelische Religionslehre während der beiden Ausbildungsjahre
  • Lehrprobe im Fach Evangelische Religionslehre:
    - Unterrichtsfach: Einzellehrprobe
    - Didaktikfach: Doppellehrprobe
  • Ablegen der mündlichen Prüfung im Fach Evangelische Religionslehre
  • Mitgliedschaft in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern oder einer anderen Gliedkirche der EKD

Antragstellung und Verleihung der Vocatio

Das Antragsformular für die unbefristete Bevollmächtigung wird im religionspädagogischen Seminar ausgegeben. Es muss bis spätestens 1. April bei der zuständigen kirchlichen Fachbeauftragten bzw. dem Fachbeauftragten eingereicht werden. Die Fachbeauftragten prüfen den Antrag und bestätigen die gemachten Angaben.
Das Landeskirchenamt stellt die Urkunden über die unbefristete Bevollmächtigung aus und sendet sie an die zuständigen Kirchenkreisschulbeauftragten. In einem Gottesdienst mit Gebet, Segnung und Sendung (Vocatiofeier) erhalten die Lehrkräfte ihre Urkunde. Kopien gehen an die jeweilige Regierung, das staatliche Schulamt und die Kirchenkreisschulbeauftragten.

Lehrerlaubnis in besonderen Fällen

Für Studierende und Lehramtsanwärter:innen einer evangelischen Freikirche, die Vollmitglied der ACK Bayern ist, gelten besondere Regelungen:

  • Sie können eine Lehrerlaubnis für evangelischen Religionsunterricht beantragen, die zunächst bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes gültig ist.
  • Nach Bestehen des Zweiten Staatsexamens kann eine verlängerte Lehrerlaubnis beantragt werden.
  • Die Lehrerlaubnis ist an eine Verpflichtung auf Schrift und Bekenntnis der ELKB gebunden und bleibt widerruflich.

 


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