Hinweise zu Anmeldung und Kostenerstattung

Lehrgänge für Religionsunterricht beim Institut für Lehrerfortbildung (IfL)

Das Institut für Lehrerfortbildung (IfL) dient der Fortbildung von evangelischen Religionslehrkräften aller Schularten. Es führt religionspädagogische Lehrgänge für alle Schularten und Schulstufen, aber auch für bestimmte Zielgruppen durch. Es ist Teil des Religionspädagogischen Zentrums der Evang.-Luth. Kirche in Bayern und arbeitet mit dem Gymnasialpädagogischen Arbeitskreis für Fortbildung zusammen.

Die folgenden Hinweise zu Anmeldung und Kostenerstattung gelten für die vom IfL durchgeführten Fortbildungen.
Zur Anmeldung verwenden kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das offizielle Formular B, staatliche Lehrkräfte melden sich über FIBS an (siehe auch: "Wie bewerbe ich mich?").

Lehrgangsort

Soweit in den Legenden nicht anders vermerkt, finden die Lehrgänge im Religionspädagogischen Zentrum, Abteigasse 7, in 91560 Heilsbronn statt.

Wie bewerbe ich mich?

Staatliche Lehrkräfte bewerben sich auf elektronischem Weg über FIBS.

Kirchliche Lehrkräfte verwenden zur Bewerbung das Formular B.

  • Bitte beachten Sie genau die Ausschreibung des Lehrgangs und machen Sie vollständige Angaben. Der Schutz Ihrer Daten ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet. Aus diesem Grund können wir Ihnen unter anderem auch keine Auskunft über die Privatanschrift anderer Lehrgangsteilnehmer/innen geben.
  • Eine überzeugende Begründung, auch Ihres Dienstvorgesetzten, im Textfeld "Begründung" erhöht Ihre Chance für eine Zulassung.
  • Beachten Sie bitte den vorgezeichneten Dienstweg. Auch für kirchliche Lehrkräfte muss die Schulleitung die Fortbildungsmaßnahme befürworten. Reichen Sie als Lehrkraft im kirchlichen Dienst Ihren Antrag unmittelbar beim zuständigen Dekan oder Schulreferenten zur Weiterleitung an das Institut für Lehrerfortbildung ein.

Welche Termine sind zu beachten?

Bitte beachten Sie den angegebenen Bewerbungsschluss sowie vorgegebene Termine.

Die Meldung sollte spätestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn beim Institut für Lehrerfortbildung am RPZ Heilsbronn eingegangen sein.

Was geschieht mit meiner Bewerbung?

Einladungen bzw. Absagen werden ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn versandt. Sie erhalten vorher keine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung.

Welche Kosten entstehen?

Aus-, Fort- und Weiterbildung im RPZ Heilsbronn ist wie in allen anderen Einrichtungen mit Kosten verbunden. Unsere Angebote finanzieren sich aus unterschiedlichen Zuschüssen, bis hin zu Eigenbeiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Lehrkräfte, die an staatlichen Schulen unterrichten, erhalten in der Regel freie Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrtkosten erstattet. Es gelten die einschlägigen Richtlinien der staatlichen Lehrerfortbildung.

Lehrkräfte aus nichtstaatlichen bzw. außerbayerischen Schulen und kirchliche Mitarbeiter im Vorbereitungsdienst bezahlen einen Unkostenbeitrag (vgl. "Können auch Lehrkräfte nichtstaatlicher Schulen und Mitarbeitende im Vorbereitungsdienst teilnehmen?")

Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Kreis der Fortbildung in den ersten Dienstjahren (z. B. FEA/FRED/FOKED) erhalten eine Rechnung; sie bezahlen an das RPZ Heilsbronn und rechnen mit dem jeweiligen Kostenträger ab.

Ehrenamtlich Tätige rechnen mit der entsendenden Stelle ab (s. Leitlinien für den Dienst, die Begleitung und die Fortbildung Ehrenamtlicher in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern IIIC/F; V4).

Bei besonders kostenintensiven Lehrgängen oder bei Studienreisen fällt eine Eigenbeteiligung an. Näheres finden Sie im Ausschreibungstext der betreffenden Lehrgänge.

Erstattung von Reisekosten

Für die Anreise mit der DB wird der Fahrpreis für Nahverkehrszüge ohne Zuschläge (ICE, IC etc.), 2. Klasse, erstattet. Darüber hinausgehende Ermäßigungsangebote wie Bayern-Ticket oder Regionaltickets, auch privat erworbene BahnCard u. ä. sind zu nutzen und bei der Reisekostenabrechnung anzugeben. Sollten Sie mit dem eigenen PKW anreisen, wird Ihnen eine Wegstreckenentschädigung von 0,125 € je gefahrener Kilometer erstattet; bei Mitnahme von Lehrgangskollegen 0,20 € je Kilometer plus Mitnahmeentschädigung. Das Formular zur Reisekostenerstattung erhalten Sie im Anschluss des Lehrgangs per E-Mail.

Was tun bei kurzfristiger Verhinderung?

Lehrerfortbildung gilt als "Dienst an anderem Ort". Wenn Sie an der Teilnahme aus zwingenden Gründen verhindert sind, melden Sie sich bitte umgehend ab, damit der Platz einem anderen Bewerber angeboten werden kann.

Ist eine partielle Teilnahme möglich?

Eine partielle Teilnahme an einem Lehrgang ist grundsätzlich nicht möglich. Bitte sagen Sie Ihre Teilnahme ab, wenn Sie nicht über die gesamte Dauer des Kurses anwesend sein können. Wir sind bemüht, unsere Kapazitäten auszulasten und berücksichtigen andere Bewerber, die auf der Warteliste stehen. (Vgl. dazu auch KMBek vom 03. März 1988 Nr. I/6-I/10 - P4100 - II/118557).

Was passiert nach der Zulassung?

Etwa vier Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie die Einladung mit den Kursunterlagen und allen wichtigen Informationen.

Mit welchen Rahmenbedingungen kann ich rechnen?

Die äußeren Bedingungen bei den Veranstaltungen der zentralen Lehrerfortbildung in Bayern haben folgenden Standard:

  • Unterkunft in Einzelzimmern - soweit in der Ausschreibung nicht anders vermerkt.
  • Verpflegung nach modernen ernährungsphysiologischen Erkenntnissen.
  • Das Religionspädagogische Zentrum verfügt auch über Zimmer mit Betten in Überlänge. Für Lehrgangsteilnehmer*innen mit Behinderung stehen zwei spezielle, rollstuhlgerechte Zimmer zur Verfügung. Setzen Sie sich bitte im Bedarfsfall vor der Anreise mit der Rezeption (Tel. 09872 / 509-145, E-Mail rezeption[at]rpz-heilsbronn.de) in Verbindung.

Nach welchen Kriterien werden Teilnehmer ausgewählt?

Zu den Lehrgängen gehen in der Regel wesentlich mehr Bewerbungen ein als Plätze vorhanden sind. Es muss also eine Auswahl getroffen werden.
Kriterien sind u. a.:

  • Befürwortung durch den Dienstvorgesetzten oder Schulleiter: Er weist auf die Bedeutung einer Teilnahme der Lehrkraft für die Weiterentwicklung der Schule hin, bestätigt die Absicht, die Lehrgangsinhalte an der Schule an das Kollegium weiterzugeben, und entscheidet, ob zum Zeitpunkt eines Lehrgangs Ihre Abwesenheit vom Unterricht vertretbar ist.
  • Darstellung des dringenden Fortbildungsbedarfs der Schule bzw. der entsandten Lehrkraft
  • Anzahl bzw. Zeitpunkt der bisherigen Einladungen bzw. Absagen
  • Fortbildungspflichtige Dienstanfänger
  • Übereinstimmung mit der Zielgruppe laut Lehrgangsausschreibung
  • Besondere Schulsituation am Ort (bei Vermerk in der Begründung)
  • Besondere persönliche Situation des Bewerbers (Vermerk in der Begründung)
  • Gruppenzusammensetzung im Lehrgang

Können auch Lehrkräfte nichtstaatlicher Schulen und kirchliche Mitarbeitende im Vorbereitungsdienst teilnehmen?

Lehrkräfte nichtstaatlicher Schulen und kirchliche Mitarbeitende im Vorbereitungsdienst können sich ebenfalls bewerben. Für Unterkunft und Verpflegung wird Ihnen persönlich eine Rechnung zugeschickt, die Sie bitte umgehend begleichen. Die Schulträger werden gebeten, diesen Beitrag und die anfallenden Fahrtkosten zu übernehmen.
Kann aus triftigen Gründen die Kostenübernahme nicht erfolgen, ist noch vor Lehrgangsbeginn ein begründeter Ablehnungsbescheid beim IfL einzureichen.

Der Unkostenbeitrag für Unterkunft und Verpflegung beläuft sich auf 66,00 € pro Tag. Von diesem Pauschalbetrag entfallen 38,00 € auf die Unterkunft und 28,00 € auf die Verpflegung (Frühstück 8,00 €, Mittagessen 11,00 € und Abendessen 9,00 €). 

Wie kann ich mich als außerbayerische Lehrkraft oder als Bewerber aus dem nichtschulischen Bereich bewerben?

Bitte laden Sie das Bewerbungsformular herunter und schicken Sie uns dieses ausgefüllt zu:

Institut für Lehrerfortbildung
Abteigasse 7
91560 Heilsbronn
Fax: 09872 / 509-113 oder 509-156
E-Mail: institut[at]rpz-heilsbronn.de

Kontakt

Institut für Lehrerfortbildung Heilsbronn
Abteigasse 7
91560 Heilsbronn

Beate Körner, Otilia Trif
institut[at]rpz-heilsbronn.de
Telefon: 09872 / 509-150
Fax: 09872 / 509-156

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