Eine Behinderung entsteht in einem sozialen Prozess: Nämlich dann, wenn es zu einer Wechselwirkung zwischen einer persönlichen Beeinträchtigung und einer bestehenden (Lern-)Barriere kommt. Durch dieses Zusammentreffen beider Faktoren wird Lernen oder echte Teilhabe am Unterricht eingeschränkt. Das liegt nicht zuerst oder ausschließlich an den physischen Voraussetzungen eines Kindes. Inklusiver Religionsunterricht verlangt von Lehrkräften, mögliche Lernbarrieren aufzuspüren, zum Beispiel:
Nicht alle Lernbarrieren lassen sich sofort und vollständig abbauen. Das Erkennen und Reflektieren solcher Barrieren sind aber ein entscheidender Schritt zu ihrer Minimierung:
Auf dem Weg zu einem barrierefreien Religionsunterricht
(von Patrick Grasser)
(aus: Kontakt. Informationen zum Religionsunterricht im Bistum Augsburg 11/2016. S. 23-26)