Hospitationsjahr 2011/2012 für Pfarrerinnen und Pfarrer auf Probe
Pfarrer und Pfarrerinnen auf Probe können bis zur Verleihung der Bewerbungsfähigkeit auf Antrag einmal für die Dauer eines Schuljahres zwei Wochenstunden im Schulunterricht hospitieren. Die Hospitationsstunden werden auf das Regelstundenmaß angerechnet. Ziel der Hospitation ist die Bereicherung an unterrichtlicher Erfahrung. Die Teilnahme am Hospitationsjahr erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Hospitation sollte nicht schon im ersten Jahr des Probedienstes erfolgen.
Elemente des Hospitationsjahres
Erstes Element im Hospitationsjahr ist die Hospitation im Umfang von zwei Wochenstunden, in der Regel wöchentlich für die Dauer eines Schuljahres.
Zweites Element ist die fachliche Begleitung durch eine fachdidaktisch ausgebildete Lehrkraft (Religionspädagoge oder -pädagogin, Katechet oder Katechetin, Grund- und Hauptschullehrer bzw. -lehrerin).
Drittes Element ist die Begleitung durch das Religionspädagogische Zentrum Heilsbron in Form von Einführungs-, Begleit- und Auswertungstagen.
Vorklärungen
Von Seiten der FEA besteht grundsätzlich Einverständnis zum Hospitationsjahr.
Es empfiehlt sich - vor allem im Blick auf die Suche nach einer geeigneten Begleitperson - der rechtzeitige Kontakt mit der für die Verteilung des Religionsunterrichts zuständigen Person im Dekanatsbezirk.
Formen der Hospitation
Die Hospitation wird nicht nur im Religionsunterricht - in der Regel an Grund-, Haupt- und Förderschulen -, sondern z.B. auch in den Fächern Deutsch, Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde oder Heimat- und Sachkunde empfohlen. Hospitation an Gymnasien oder Realschulen ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Mindestens einmal im Monat wird mit der begleitenden Lehrkraft ein Nachgespräch vereinbart. Im Rahmen der Hospitation werden ca. zehn Wochenstunden eigenverantworteter Unterricht erteilt, der mit der begleitenden Lehrkraft nachbesprochen wird.
Zusätzlich zur wöchentlich zweistündigen Hospitation kann unbeschadet der sonstigen dienstlichen Verpflichtungen der Unterricht einer Klasse in allen Fächern blockweise über einen ganzen Tag oder mehrere (insgesamt maximal fünf) Unterrichtstage besucht werden.
Beantragung und FEA-Anerkennung
Der Antrag auf Genehmigung des Hospitationsjahres ist bis zum 1. Mai des Jahres dem Dekanat (Schulbeauftragten) zur Genehmigung vorzulegen. Achtung! Es muss vom/von der Schulbeauftragten genehmigt sein (nicht nur vom Dekan). Dem Antrag ist eine Planung beizulegen, aus der hervorgeht, bei welcher fachdidaktisch ausgebildeten Lehrkraft und in welcher Schule die Hospitation stattfinden soll. Der genehmigte Antrag wird dann an das RPZ weitergeleitet. Wenn die Teilnahme grundsätzlich genehmigt ist, werden alle Einzelheiten vor Ort mit dem/der Schulbeauftragten geklärt.
Die Begleittage werden mit 4 Tagen auf die FEA-Pflicht angerechnet.
Termine für 2011/2012:
- Antragstellung beim Dekanat bis zum 01. Mai 2011.
- Einführungstag im RPZ Heilsbronn: 27. September 2011.
- Begleittage im RPZ Heilsbronn: 15. - 16. Februar 2012.
Auswertung des Hospitationsjahres
Am Ende des Hospitationsjahres erfolgt ein Auswertungstag - entsprechend dem "Start" beim Einführungstag. Er soll die Ergebnisse reflektieren und sichern; noch offene Fragen können geklärt werden.
Dem Dekanat und dem Verantwortlichen im RPZ ist ein kurzer Bericht über die gemachten Erfahrungen vorzulegen.
Kosten und FEA-Abrechnung
Die entstehenden Kosten für die Begleitmaßnahmen (Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung) können über das FEA-Budget abgerechnet werden. Sie werden unter "bezahlt" eingetragen.
Entstehende Fahrtkosten für die Hospitation vor Ort werden, nachdem Hospitationsstunden dem Regelunterricht gleichgestellt sind, in gleicher Weise wie bei selbsterteiltem Religionsunterricht abgerechnet.
Download
» Flyer zum Hospitationsjahr 2011/2012 (pdf-Datei)
Kontakt
Auskünfte erteilen der bzw. die jeweilige Schulbeauftragte im Dekanat, KR Jochen Bernhardt im Landeskirchenamt (Tel. 089 / 5595-292) und das RPZ Heilsbronn:
Hans Burkhardt
Pfarrer
Regionalstelle Unterfranken
Eulbacher Weg 8, 64720 Michelstadt-Vielbrunn
Tel.: 06066 / 96 88 99
E-Mail
Sekretariat:
Maria Stapfer
Tel.: 09872 / 509-153
E-Mail

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