Zu den Aufgaben des Referats Schulseelsorge zählen die Entwicklung von Konzepten und Projekten zur Schul- und Notfallseelsorge, die Fortbildung von Lehrkräften zu seelsorgerlichen Herausforderungen des Schulalltages, Fortbildungen in der Region, die Beratung von Projekten vor Ort, die Begutachtung von Anträgen auf Anrechnungsstunden, die Vernetzung und Kooperation mit Beratungsangeboten innerhalb und außerhalb des Systems Schule sowie die Seelsorge und geistliche Begleitung.
Meike Hirschfelder
Pfarrerin
meike.hirschfelder[at]rpz-heilsbronn.de
Telefon: 09872 / 509-130
Mobil: 0151 / 67806434
Tanja Sept
tanja.sept[at]rpz-heilsbronn.de
Telefon: 09872 / 509-187
Der Newsletter informiert in unregelmäßigen Abständen über Neues und Wissenswertes aus dem Bereich Schulseelsorge.
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Seite 1Ein spezieller Bereich der Schulseelsorge ist die Seelsorge in Krisen, die durch Tod, Trauer, erschreckende Ereignisse und Unglücksfälle ausgelöst werden. In diesem Bereich arbeiten wir eng zusammen mit der Katholischen Kirche (KiS - Krisenseelsorge in Schulen) und den vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus beauftragten SchulpsychologInnen (KIBBS - Kriseninterventionsteam bayerischer SchulpsychologInnen). Für den Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern haben wir unser Konzept NOSIS - Notfallseelsorge in Schulen getauft.
Meike Hirschfelder
Pfarrerin
Telefon: 09872 / 509-130
Mobil: 0151 / 67806434
Gaby Henke
Beratungslehrerin
E-Mail: nosis[at]rpz-heilsbronn.de
Es gibt Formen der finanziellen Unterstützung für Projekte der Schulseelsorge!
Auf dieser Seite finden Sie die notwendigen Unterlagen für verschiedene Anträge, mit denen Sie Unterstützung für Projekte der Schulseelsorge beantragen können.
Die Landeskirche hat in einem begrenzten Umfang die Möglichkeit, Religionspädagog*innen und Katechet*innen eine Stundenanrechnung zu gewähren. Bedingung für die Antragsstellung ist der Nachweis der Qualifikation Schulseelsorge und eine entsprechende Projektbeschreibung in Absprache mit dem Referat Schulseelsorge im RPZ.
Hier finden Sie:
Bis Sommer 2019 war die Auszahlung einer Aufwandsentschädigung für staatliche Lehrkräfte in der Schulseelsorge (Übungsleiterpauschale) möglich. Leider hat das Rechnungsprüfungsamt diese Praxis nicht mehr genehmigt.
Wir prüfen jetzt, ob es in Zukunft die Möglichkeit geben kann, dass Schulseelsorge über Honorarverträge mit dem RPZ vergütet werden kann.
Eine Stundenanrechnung für staatliche Lehrkräfte für Schulseelsorge mit kirchlicher Finanzierung wäre wünschenswert. Sie konnte bisher jedoch leider nicht etabliert werden.
Seit dem Schuljahr 2013/14 können auch Schulpfarrer*innen Anrechnungsstunden für ein Projekt der Schulseelsorge erhalten. Bedingungen für die Antragsstellung sind der Nachweis von Feldkompetenzen im Bereich der Schulseelsorge und eine ausführliche Projektbeschreibung.
Hier finden Sie:
Staatliche Lehrkräfte, die sich in der Schulseelsorge engagieren, können beim RPZ einen Zuschuss auf die Kosten für Supervision beantragen. Die Höhe und die Rahmenbedingungen des Zuschusses entsprechen der Förderung, die die Landeskirche für kirchliche Mitarbeitende auszahlt.
Hier finden Sie:
Einreichung des Antrages auf elektronischem Weg bis 31.01. eines Jahres an das RPZ Heilsbronn:
tanja.sept[at]rpz-heilsbronn.de, meike.hirschfelder[at]rpz-heilsbronn.de
Zu allen Fragestellungen erhalten Sie Informationen beim Referat Schulseelsorge am RPZ.
Weitere Materialien, Bausteine und Ideen - nicht nur für die Schulseelsorge - finden Sie in unserem Materialpool oder in unseren Online-Shops.