Im kultusministeriellen Schreiben "Prüfungen und Leistungserhebungen an Mittelschulen und Förderzentren im Schuljahr 2021/2022" vom 24.02.2022 werden die Mittelschulen und Förderzentren über Besonderheiten bei Prüfungen und Leistungserhebungen im laufenden Schuljahr informiert.
Hier für Sie Auszüge zu den wichtigsten Regelungen mit Bezug zum Fach Evangelische Religionslehre. Das vollständige Schreiben erhalten Sie über Ihre Schulleitung.
1. Besondere Leistungsfeststellungen und Abschlussprüfungen
"Um das Prüfungsgeschehen vor dem Hintergrund der Hygienemaßnahmen zu entzerren, der pandemiebedingten Sondersituation Rechnung zu tragen und allen Beteiligten frühzeitig Planungssicherheit zu verschaffen, wird in diesem Schuljahr nochmals die Arbeitszeit für die zentral und die schulhausintern gestellten schriftlichen Abschlussprüfungen und besonderen Leistungsfeststellungen an der Mittelschule und den Förderzentren entsprechend verlängert. Die Verlängerung beträgt 10 Minuten pro Zeitstunde regulärer Prüfungsdauer …"
1.1.2 Schulhausinterne schriftliche Abschlussprüfungen (QA)
"Für folgende Prüfungen, die eine Zeitstunde dauern oder sich über mehr als eine Zeitstunde erstrecken, wird die Arbeitszeit in diesen Fächern entsprechend verlängert: …
2. Leistungsnachweise
"Isolation bzw. Quarantäne für einzelne Schülerinnen und Schüler, im Einzelfall auch Distanzunterricht für ganze Klassen können in diesem Schuljahr die Vorbereitung, Terminierung und Durchführung von Leistungsnachweisen erschweren. Innerhalb eines Jahrgangs, aber auch innerhalb einer Klasse können sich so unterschiedliche Ausgangsbedingungen ergeben.
Die Lehrkräfte wissen um die individuellen Voraussetzungen ihrer Schülerinnen und Schüler und reagieren entsprechend, um eine Ballung von Leistungsnachweisen zu verhindern; …
Bei Erstellung von Prüfungen mit schulhausinterner Aufgabenstellung sowie bei der Gestaltung von Leistungsnachweisen bitten wir die Lehrkräfte und Schulleitungen, die konkrete Situation vor Ort und die an der Schule getroffene Schwerpunktsetzung innerhalb der Lehrpläne zu berücksichtigen. Schulhausinterne Prüfungen und Leistungserhebungen sollen sich ausschließlich auf die im Unterricht thematisierten und ausreichend behandelten Lehrplaninhalte beziehen. …"
Die digitale Handreichung zum Quali mit dem LehrplanPLUS können Sie hier kostenlos herunterladen:
Ergänzend zur neuen Arbeitshilfe bieten wir Ihnen hier zusätzliche Aufgabenbausteine als Anregung für die Erstellung von schriftlichen Leistungserhebungen und für den Quali an.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Beispielprüfungen und Aufgabenbausteinen um Musteraufgaben handelt, die nicht in Prüfungen verwendet werden dürfen, da die Lösungen frei zugänglich sind.
Auf der ISB-Seite finden Sie die Beispielprüfungen anderer Fächer.
Mit Beginn des neuen Schuljahres 2021/22 trat der LehrplanPLUS der 9. Jahrgangsstufe für R9 und M9 in Kraft. Die Kompetenzorientierung als Grundprinzip pädagogischen Lernens und Handelns gilt nun auch für diese Jahrgangsstufe.
Vier Lernbereiche laden zur Begegnung und Auseinandersetzung mit religiösen und ethischen Fragestellungen im evangelischen Religionsunterricht ein. Sie bilden auch die Grundlage für die Besondere Leistungsfeststellung in der Mittelschule, den Quali.
In jahrgangsgemischten Religionsgruppen mit Schüler*innen der M10 können im Unterricht durchaus (ein oder zwei) Lernbereiche der 10. Jahrgangsstufe behandelt werden. Manche lassen sich gut mit Lernbereichen der 9. Jahrgangsstufe kombinieren.
Für den Quali bedeutet dies, dass dann auch der entsprechende Lernbereich aus dem Fachlehrplan M10 abgeprüft werden kann.
Die "Besondere Leistungsfeststellung" in Evangelischer Religionslehre wird schulintern erstellt. Es ist empfehlenswert, vorab - am besten schon zu Beginn des Schuljahres - mit der Schulleitung bzw. der Feststellungskommission über die Verwendung von Lernbereichen aus dem LehrplanPLUS der M10 zu sprechen und die Konsequenzen für die Prüfungsaufgaben abzuklären.
(Stand: 9. Februar 2022, nach Abklärung mit dem ISB)
Die Mittelschulordnung wurde im Sommer 2021 überarbeitet und liegt nun in ihrer aktualisierten Fassung vor. In Teil 5 "Prüfungen, Abschluss (§§ 19-34)" finden Sie in Kapitel 2 "Qualifizierender Abschluss der Mittelschule" Änderungen beim Quali.
Außerdem wurden in der Mittelschulordnung Regelungen für das Wahlpflichtfach Islamischer Unterricht aufgenommen.
Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule 2022
Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an der Mittelschule gilt folgender Zeitplan:
Freitag, 24. Juni 2022: Muttersprache
Montag, 27. Juni 2022: Englisch
Dienstag, 28. Juni 2022: Deutsch bzw. Deutsch als Zweitsprache
Mittwoch, 29. Juni 2022: Mathematik
Quelle: BayMBl Nr. 318 vom 12. Mai 2021
Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule 2022
Mittwoch, 22. Juni 2022: Muttersprache
Dienstag, 21. Juni 2022: Deutsch
Mittwoch, 22. Juni 2022: Englisch
Donnerstag, 23. Juni 2022: Mathematik
Quelle: BayMBl Nr. 320 vom 12. Mai 2021